Widerspruch gegen die Bewilligung des Elterngeldes
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Wichtige Informationen zu dieser Vorlage
Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen die Bewilligung des Elterngeldes – Vorlage anzeigen
Sie haben einen Elterngeld-Bescheid erhalten, doch die bewilligte Höhe erscheint Ihnen zu niedrig oder falsch berechnet? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft – fehlerhafte oder unvollständige Berechnungen kommen häufiger vor, als man denkt. Hier erfahren Sie, wie Sie Widerspruch einlegen können, wann sich das lohnt und was Sie dabei beachten sollten. Unsere Vorlage hilft Ihnen, alles korrekt und fristgerecht zu formulieren.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[Elterngeld-Aktenzeichen, falls vorhanden]
[Name und Adresse der Elterngeldstelle]
[Vorname Nachname]
Widerspruchsvorlage herunterladen
Wählen Sie aus, ob Sie die Vorlage als PDF oder Word-Dokument herunterladen möchten.
Ob und wann ein Widerspruch sinnvoll ist
Ein Widerspruch gegen einen Bewilligungsbescheid zum Elterngeld ist dann sinnvoll, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Berechnung fehlerhaft oder unvollständig erfolgt ist. Häufige Gründe dafür sind:
- Falscher Bemessungszeitraum: Der Elterngeldbetrag richtet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz – wurde hier ein falscher Zeitraum verwendet?
- Nicht berücksichtigte Einkommensverluste: Wurde z. B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld angerechnet, obwohl dies nicht hätte geschehen dürfen?
- Falsche Einordnung bei ElterngeldPlus: Sie haben ElterngeldPlus beantragt, aber Basiselterngeld bewilligt bekommen – oder umgekehrt?
- Fehlende oder falsch interpretierte Nachweise: Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide wurden nicht oder falsch ausgewertet.
Wenn Sie also der Meinung sind, dass Ihnen mehr Elterngeld zusteht, kann ein gut begründeter Widerspruch zu einer Neuberechnung und ggf. Nachzahlung führen.
Wichtige Zeitvorgaben
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bewilligungsbescheids bei der Elterngeldstelle eingehen. Das genaue Datum der Zustellung entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Gesetzliche Grundlage
Rechtsgrundlage für das Elterngeld ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insbesondere § 10 BEEG in Verbindung mit § 84 Sozialgerichtsgesetz (SGG). Diese regeln die Anspruchsberechnung und das Widerspruchsverfahren. Wichtig ist, dass die Elterngeldstelle bei der Berechnung alle relevanten Einkommensfaktoren korrekt berücksichtigt – andernfalls ist ein Widerspruch möglich und zulässig.
Form und Einreichung
Ihr Widerspruch muss schriftlich erfolgen und der Elterngeldstelle fristgerecht zugehen. Zulässige Wege sind:
- Per Post – idealerweise per Einschreiben
- Persönlich – mit schriftlicher Eingangsbestätigung
- Per Fax – mit Sendebericht als Nachweis
Geben Sie im Widerspruch unbedingt die Elterngeldnummer bzw. das Aktenzeichen an und legen Sie genau dar, was Sie beanstanden. Fügen Sie alle relevanten Nachweise bei, wie Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Bescheinigungen des Arbeitgebers. Eine strukturierte und sachliche Darstellung erhöht die Erfolgsaussichten deutlich.
Ablauf nach dem Widerspruch
Nach Eingang des Widerspruchs prüft die Elterngeldstelle den Bescheid erneut. Dieser Prozess kann je nach Bundesland und Komplexität des Falls zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Wird dem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie einen geänderten Bescheid und ggf. eine Nachzahlung. Wird er abgelehnt, folgt eine Widerspruchsentscheidung, gegen die Sie Klage beim Sozialgericht einreichen können – kostenfrei und auch ohne Anwalt möglich.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Kann ich den Widerspruch auch digital einreichen?
In den meisten Bundesländern ist der digitale Versand per De-Mail oder über spezielle Online-Portale zulässig. Eine einfache E-Mail reicht hingegen nicht aus, da sie nicht den Anforderungen an die Schriftform genügt. Wenn Sie digital einreichen wollen, erkundigen Sie sich auf der Webseite Ihrer Elterngeldstelle, welche Optionen angeboten werden. Denken Sie daran, auch hier Nachweise vollständig beizufügen und eine Eingangsbestätigung zu speichern.
Ich habe im Bemessungszeitraum Krankengeld bezogen – wird das berücksichtigt?
Krankengeld kann sich negativ auf das durchschnittliche Einkommen auswirken, da es geringer ist als regulärer Lohn. Es wird im Regelfall in die Berechnung einbezogen, kann aber unter bestimmten Umständen herausgerechnet werden, z. B. wenn es sich um eine „Ausklammerungstatbestand“ nach § 2b BEEG handelt. Geben Sie dies im Widerspruch an und fügen Sie alle relevanten Bescheinigungen bei. Eine Neuberechnung kann so zu einem höheren Elterngeld führen.
Mein Arbeitgeber hat die Bescheinigung zu spät geschickt – was tun?
Wenn für die Berechnung wichtige Unterlagen wie Arbeitgeberbescheinigungen zu spät eingereicht wurden, kann dies zu einem niedrigeren Elterngeld führen. Reichen Sie diese Unterlagen unbedingt mit dem Widerspruch nach und erklären Sie, warum sie nicht fristgerecht beigefügt waren. Die Elterngeldstelle ist verpflichtet, alle neuen Informationen im Widerspruchsverfahren zu prüfen. So können Ihnen zustehende Beträge unter Umständen noch nachträglich gewährt werden.
Was ist, wenn ich nach dem Widerspruch weniger Elterngeld bekomme?
Im Widerspruchsverfahren darf die Behörde den gesamten Bescheid nochmals prüfen. Dabei kann es theoretisch auch zu einer Reduzierung kommen, wenn sich herausstellt, dass die ursprüngliche Berechnung zu Ihren Gunsten fehlerhaft war. Dies geschieht jedoch selten. Wenn Sie sicher sind, dass Ihr Anspruch höher ist oder Ihnen bestimmte Beträge zustehen, sollten Sie den Widerspruch trotzdem einreichen – besonders wenn Sie gute Belege haben. In Zweifelsfällen kann eine unabhängige Beratung helfen, Risiken besser einzuschätzen.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.