Widerspruch gegen die Rückforderung von Elterngeld

Laden Sie hier die kostenlose Vorlage für Ihren Widerspruch herunter und reichen Sie ihn schnell und einfach ein.

Wichtige Informationen zu dieser Vorlage

Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Widerspruch gegen die Rückforderung von Elterngeld – Vorlage anzeigen

Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, in dem bereits ausgezahltes Elterngeld zurückgefordert wird, kann das verunsichern – insbesondere, wenn Sie sich keiner Pflichtverletzung bewusst sind. Die gute Nachricht: Nicht jede Rückforderung ist automatisch rechtmäßig. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann sich ein Widerspruch gegen eine Rückforderung lohnt, wie Sie korrekt vorgehen und erhalten eine fertige Vorlage zum Ausfüllen.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[Elterngeld-Aktenzeichen, falls vorhanden]


An

[Name und Adresse der Elterngeldstelle]


[Ort], [TT.MM.JJJJ]


Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid zum Elterngeld vom [Datum des Bescheids]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Rückforderungsbescheid vom [Datum des Bescheids] ein, der mir am [Datum des Erhalts] zugegangen ist.


Ich halte die Rückforderung für nicht gerechtfertigt, da meines Erachtens ein rechtmäßiger Anspruch auf das erhaltene Elterngeld bestand und keine Grundlage für eine Rückzahlungspflicht gegeben ist.


Begründung:

[Bitte schildern Sie Ihre individuelle Situation: z. B. war das Einkommen korrekt angegeben, es kam zu keiner relevanten Änderung der Verhältnisse, Sie haben alle Mitwirkungspflichten erfüllt, es handelt sich um ein Missverständnis oder ein Bearbeitungsfehler. Fügen Sie ggf. Nachweise wie Gehaltsbescheinigungen, Erklärungen zu Nebeneinkünften oder frühere Schreiben bei.]


Ich bitte um eine erneute Prüfung der Sachlage und die Rücknahme der Rückforderung.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Widerspruchsvorlage herunterladen

Wählen Sie aus, ob Sie die Vorlage als PDF oder Word-Dokument herunterladen möchten.



Widerspruch gegen die Rückforderung von Elterngeld

Typische Gründe für einen Widerspruch

Ein Widerspruch gegen die Rückforderung von Elterngeld kann dann sinnvoll und erfolgversprechend sein, wenn die Rückforderung auf falschen Annahmen, unvollständigen Informationen oder Missverständnissen beruht. Typische Beispiele für anfechtbare Rückforderungen:

  • Falsche Berechnung durch die Elterngeldstelle: Fehlerhafte Berücksichtigung des Einkommens oder eines falschen Bemessungszeitraums.
  • Unzureichende Kommunikation durch die Behörde: Sie wurden nicht korrekt oder nicht ausreichend über Mitteilungspflichten informiert.
  • Änderungen wurden gemeldet, aber nicht berücksichtigt: Z. B. bei Aufnahme einer Teilzeittätigkeit oder geänderten Einkommensverhältnissen.
  • Vertrauensschutz: Wenn Sie auf die Richtigkeit des ursprünglichen Bescheids vertraut und entsprechend disponiert haben, kann ein Rückgriff eingeschränkt sein.

Ein gut begründeter Widerspruch kann dazu führen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise aufgehoben wird.

Fristen und Termine

Sie haben ab dem Tag der Bekanntgabe des Rückforderungsbescheids genau einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Das Datum des Zugangs entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtsgrundlage ist § 10 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Verbindung mit § 50 Sozialgesetzbuch X (SGB X). Diese Vorschriften regeln, dass zu Unrecht gezahltes Elterngeld grundsätzlich zurückzufordern ist – allerdings nur, wenn der Empfänger dies zu vertreten hat oder objektiv kein Anspruch bestand. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, wird im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens geprüft.

Was beim Einreichen zu beachten ist

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Zulässige Wege sind:

  • Per Post – möglichst per Einschreiben mit Rückschein
  • Persönlich – mit schriftlicher Empfangsbestätigung
  • Per Fax – mit Sendeprotokoll als Nachweis

Im Widerspruch müssen Sie klar angeben, gegen welchen Rückforderungsbescheid Sie sich wenden und warum Sie die Rückforderung für unberechtigt halten. Legen Sie alle relevanten Nachweise bei – etwa Belege für Einkommen, frühere Mitteilungen an die Elterngeldstelle oder ärztliche Atteste. Führen Sie sachlich und nachvollziehbar Ihre Argumentation aus und bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie aller Unterlagen auf.

Wie geht es nach dem Einreichen weiter?

Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Elterngeldstelle die Entscheidung erneut. In der Regel erfolgt diese Prüfung innerhalb von vier bis zwölf Wochen. Gibt die Behörde Ihrem Widerspruch statt, wird die Rückforderung aufgehoben oder reduziert. Wird der Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie eine schriftliche Widerspruchsentscheidung. Gegen diese können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben – kostenfrei und ohne Anwalt. Bis dahin bleibt die Rückforderung grundsätzlich bestehen, es sei denn, eine Aussetzung der Vollziehung wird gewährt.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Ich habe keine falschen Angaben gemacht – warum trotzdem Rückforderung?

Auch wenn Sie korrekt und vollständig gehandelt haben, kann es vorkommen, dass die Elterngeldstelle bei der Berechnung Fehler gemacht hat. Oft liegt der Grund in ungenau erfassten Daten oder Missverständnissen bei der Einordnung von Einkommen, insbesondere bei Teilzeitarbeit oder Einmalzahlungen. Im Widerspruch sollten Sie klarstellen, dass Sie alle Angaben ordnungsgemäß gemacht haben und ggf. frühere Nachweise erneut beilegen. Zeigen Sie auf, dass Sie auf die Richtigkeit des Bescheids vertraut haben und keine Pflichtverletzung vorliegt.

Ich habe zwischenzeitlich Teilzeit gearbeitet – ist das ein Problem?

Teilzeitbeschäftigungen während des Elterngeldbezugs sind grundsätzlich erlaubt, solange sie 32 Wochenstunden nicht überschreiten. Wenn Sie solche Tätigkeiten ordnungsgemäß gemeldet haben, darf dies nicht zur Rückforderung führen. Sollte die Elterngeldstelle Einnahmen falsch bewertet oder eine Grenze fälschlich als überschritten eingestuft haben, legen Sie im Widerspruch Ihre Arbeitszeit und Einkommensnachweise offen. Auch Arbeitgeberbescheinigungen zur tatsächlichen Wochenarbeitszeit können hilfreich sein.

Kann ich die Rückzahlung in Raten leisten, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?

Ja, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird oder Sie auf eine Entscheidung warten, können Sie eine Ratenzahlung oder Stundung bei der Elterngeldstelle beantragen. Stellen Sie dazu einen formlosen Antrag mit Begründung und legen Sie Ihre finanzielle Lage offen (z. B. Kontoauszüge, Haushaltsplan). In vielen Fällen zeigt sich die Behörde kooperativ. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig reagieren und nicht abwarten, bis Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Was passiert, wenn ich nach dem Widerspruch nichts höre?

Sollten Sie innerhalb von drei Monaten nach Einlegung Ihres Widerspruchs keine Rückmeldung von der Elterngeldstelle erhalten haben, können Sie eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen. Diese Möglichkeit steht Ihnen offen, wenn die Behörde ohne sachlichen Grund untätig bleibt. Vorher lohnt es sich jedoch, telefonisch oder schriftlich eine Zwischenmeldung anzufordern. Oft liegt die Verzögerung an internen Bearbeitungsengpässen oder fehlenden Unterlagen. Achten Sie darauf, dass Ihre Kontaktdaten aktuell und alle Nachweise vollständig sind.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

Weitere Vorlagen, die für andere Nutzer hilfreich waren