Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes
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Wichtige Informationen zu dieser Vorlage
Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes – Vorlage anzeigen
Wenn die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes plötzlich einstellt, ist das oft ein schwerer Einschnitt – besonders, wenn weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit besteht und die Rückkehr ins Arbeitsleben noch nicht möglich ist. Doch nicht jede Einstellung ist korrekt. Hier erfahren Sie, wann und wie Sie gegen die Einstellung des Krankengeldes Widerspruch einlegen können – inklusive einer rechtssicheren Vorlage zum sofortigen Ausfüllen.
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Wann lohnt sich ein Widerspruch?
Ein Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes ist dann berechtigt, wenn die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht oder die Entscheidung der Krankenkasse auf einer unzutreffenden Einschätzung beruht. Typische Fälle:
- Fehlende oder nicht berücksichtigte Folgebescheinigung: Sie haben die AU-Bescheinigung rechtzeitig eingereicht, doch diese wurde nicht anerkannt oder ging verloren.
- Unzutreffende Einschätzung durch den MDK: Der Medizinische Dienst kommt zu einer anderen Bewertung als Ihr behandelnder Arzt, obwohl dieser die Arbeitsunfähigkeit weiterhin bestätigt.
- Missverständnis bei Wiedereingliederung: Eine stufenweise Wiedereingliederung wird fälschlich als Arbeitsaufnahme gewertet.
- Kein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren: Die Krankenkasse hat vor der Entscheidung keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
In diesen Fällen sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen, denn oft ist eine Korrektur möglich – vor allem bei fundierter medizinischer Begründung.
Wichtige Zeitvorgaben
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei Ihrer Krankenkasse eingehen. Die genaue Frist finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens. Verpassen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.
Worauf stützt sich der Widerspruch?
Rechtsgrundlage für das Krankengeld ist § 44 SGB V. Demnach besteht ein Anspruch, solange eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Der Widerspruch ist nach § 84 SGG zulässig und führt zu einer erneuten Überprüfung der Entscheidung durch die Krankenkasse – insbesondere bei abweichender medizinischer Einschätzung oder formalen Fehlern.
So funktioniert die Einreichung
Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden. Diese Wege sind zulässig:
- Per Post – vorzugsweise per Einschreiben
- Persönlich bei der Krankenkasse – mit schriftlicher Eingangsbestätigung
- Per Fax – mit Sendeprotokoll als Nachweis
Formulieren Sie im Widerspruch klar, warum Sie die Einstellung für unrechtmäßig halten. Fügen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen bei – insbesondere aktuelle AU-Bescheinigungen, Atteste, Facharztmeinungen oder Krankenhausberichte. Je konkreter und nachvollziehbarer Ihre Begründung ist, desto höher ist die Chance auf eine Rücknahme des Bescheids.
Was Sie nach dem Widerspruch erwarten können
Nach Eingang des Widerspruchs prüft die Krankenkasse den Fall erneut. Dabei kann sie den MDK erneut einschalten oder eine Stellungnahme Ihres Arztes anfordern. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis acht Wochen. Wird dem Widerspruch stattgegeben, wird das Krankengeld weitergezahlt oder nachgezahlt. Wird er abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Auch dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei und kann ohne Anwalt geführt werden.
Fragen und Antworten
Was tun, wenn der MDK mich gesundschreibt, aber mein Arzt anderer Meinung ist?
Diese Konstellation kommt häufig vor. In diesem Fall sollten Sie dem Widerspruch eine aktuelle Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes beifügen, aus der hervorgeht, dass weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Gegebenenfalls kann auch ein Facharztbericht hilfreich sein. Die Krankenkasse muss dann beide Meinungen abwägen und darf sich nicht pauschal auf die Einschätzung des MDK verlassen.
Ich habe meine Krankschreibung rechtzeitig eingereicht – trotzdem Einstellung?
Es kann vorkommen, dass Bescheinigungen intern verloren gehen oder nicht zugeordnet werden. Legen Sie Ihrem Widerspruch Kopien Ihrer AU-Bescheinigung sowie einen Nachweis über die rechtzeitige Abgabe (z. B. Einlieferungsbeleg, Faxbericht) bei. So kann die Krankenkasse die Lücke nachvollziehen und ggf. die Zahlung wieder aufnehmen. Achten Sie immer darauf, Kopien für Ihre Unterlagen zu behalten.
Zählt eine Wiedereingliederung als Ende der Arbeitsunfähigkeit?
Nein. Eine stufenweise Wiedereingliederung im Rahmen des „Hamburger Modells“ gilt nicht als Wiederaufnahme der Arbeit im rechtlichen Sinn. Während der Maßnahme bleibt die Arbeitsunfähigkeit bestehen, und es besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Weisen Sie im Widerspruch auf diese rechtliche Grundlage hin und fügen Sie, wenn möglich, eine ärztliche Bestätigung über die begleitete Maßnahme bei.
Ich wurde gar nicht angehört – ist die Entscheidung dann wirksam?
Wenn die Krankenkasse vor der Einstellung des Krankengeldes keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, kann dies ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör (§ 24 SGB X) darstellen. Weisen Sie im Widerspruch darauf hin und fordern Sie eine rechtmäßige Anhörung. In solchen Fällen kann die Entscheidung bereits aus formalen Gründen aufgehoben werden.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.