Widerspruch gegen die Entscheidung zur Lohnsteuerermäßigung
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Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen die Entscheidung zur Lohnsteuerermäßigung – Vorlage anzeigen
Ein abgelehnter oder gekürzter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann zu einer unnötig hohen Steuerbelastung im laufenden Jahr führen. Doch Sie müssen diese Entscheidung nicht einfach hinnehmen. Wenn Freibeträge nicht anerkannt wurden, können Sie Widerspruch einlegen – und wir zeigen Ihnen hier, wie das geht. Mit unserer Vorlage und den folgenden Hinweisen sind Sie bestens vorbereitet.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[Steuernummer oder Identifikationsnummer]
[Name und Adresse des zuständigen Finanzamts]
[Vorname Nachname]
Widerspruchsvorlage herunterladen
Wählen Sie aus, ob Sie die Vorlage als PDF oder Word-Dokument herunterladen möchten.
Wann sich ein Widerspruch lohnt
Ein Widerspruch gegen die Entscheidung zur Lohnsteuerermäßigung ist dann sinnvoll, wenn Aufwendungen oder persönliche Umstände nicht anerkannt wurden, obwohl sie nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich berücksichtigungsfähig sind. Durch die Ermäßigung wird Ihr monatliches Nettoeinkommen erhöht – deshalb lohnt es sich, auf eine korrekte Berücksichtigung zu achten.
Typische Fälle für einen Widerspruch:
- Werbungskosten über 1.230 € wurden nicht anerkannt: z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen
- Außergewöhnliche Belastungen oder Unterhalt nicht berücksichtigt: etwa bei Pflegekosten, Unterhaltszahlungen an Ex-Partner oder Eltern
- Fehlende Anerkennung bei doppelter Haushaltsführung: wenn z. B. Fahrten zur Zweitwohnung oder doppelte Mietkosten nicht berücksichtigt wurden
- Falsche Einstufung oder unvollständige Angaben durch das Finanzamt: Etwa nicht anerkannte Behindertenpauschbeträge oder Kinderbetreuungskosten
Wichtig ist, dass Sie Ihren Widerspruch konkret und mit Belegen untermauern – pauschale Aussagen reichen nicht aus.
Was zur Frist zu beachten ist
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zur Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt eingehen. Als Bekanntgabe gilt in der Regel der dritte Tag nach dem Datum des Bescheids. Das genaue Fristende entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.
Rechtsgrundlagen verständlich erklärt
Rechtsgrundlage ist § 347 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 39a Einkommensteuergesetz (EStG), der die Voraussetzungen und Verfahren für die Eintragung eines Freibetrags regelt. Der Bescheid zur Lohnsteuerermäßigung ist ein Verwaltungsakt – gegen diesen kann ein Widerspruch eingelegt werden, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind oder Fehler vermuten.
So funktioniert die Einreichung
Reichen Sie den Widerspruch schriftlich beim zuständigen Finanzamt ein – per Post (idealerweise per Einschreiben), per Fax oder persönlich mit Eingangsbestätigung. Alternativ ist auch eine elektronische Einreichung über das ELSTER-Portal möglich.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten und Steuernummer/Identifikationsnummer
- Datum des angefochtenen Bescheids
- Klare Angabe, welche Aufwendungen oder Freibeträge beanstandet werden
- Begründung und Nachweise (z. B. Rechnungen, Verträge, Nachweise zu Fahrtkosten, Pflegekosten, Unterhalt, Steuerklasse)
Bitten Sie auch ausdrücklich um schriftliche Bestätigung des Eingangs.
Der Weg nach dem Widerspruch
Nach Eingang prüft das Finanzamt Ihren Antrag erneut – dies kann einige Wochen dauern. Sofern der Widerspruch begründet ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Bescheid geändert und der Freibetrag korrigiert. Sie erhalten dann einen neuen Bescheid zur Lohnsteuerermäßigung.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, ergeht eine sogenannte Einspruchsentscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht erheben. In der Praxis führt jedoch bereits ein gut begründeter Widerspruch häufig zu einer Korrektur.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Wie wirkt sich ein höherer Freibetrag auf mein Nettogehalt aus?
Ein anerkannter Freibetrag senkt die monatliche Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehält. Dadurch steigt Ihr Nettogehalt direkt – ohne dass Sie bis zur nächsten Steuererklärung warten müssen. Der Freibetrag wird auf Ihre elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) eingetragen und bei der Gehaltsabrechnung automatisch berücksichtigt. So profitieren Sie sofort von geringeren Abzügen.
Mein Antrag wurde gekürzt, weil Belege fehlten – kann ich die nachreichen?
Ja, fehlende Belege können Sie auch nachträglich beim Widerspruch einreichen. Das Finanzamt wird Ihre Unterlagen prüfen und die Entscheidung entsprechend korrigieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Achten Sie darauf, dass die Belege eindeutig und nachvollziehbar sind – z. B. Mietverträge, Rechnungen, Nachweise über Zahlungen oder ärztliche Atteste. Reichen Sie die Unterlagen mit einem kurzen Anschreiben ein und beziehen Sie sich auf den konkreten Punkt im Bescheid.
Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?
Sie erhalten eine sogenannte Einspruchsentscheidung. Gegen diese können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Finanzgericht erheben. Die Klage ist kostenpflichtig, aber Sie benötigen dafür nicht zwingend einen Anwalt. Prüfen Sie genau, ob der Aufwand gerechtfertigt ist – in vielen Fällen lässt sich die Sache auch durch ein persönliches Gespräch mit dem Finanzamt klären.
Kann ich während des laufenden Widerspruchs schon einen neuen Antrag stellen?
Ja, ein neuer Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das laufende oder kommende Jahr ist unabhängig vom laufenden Widerspruch möglich. Wenn sich Ihre finanzielle Situation geändert hat oder neue Aufwendungen hinzugekommen sind, können Sie jederzeit einen weiteren Antrag stellen. Achten Sie aber darauf, dass Sie nicht doppelt ansetzen und die Übersicht über bereits geltend gemachte Positionen behalten.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.