Widerspruch gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid
Laden Sie hier die kostenlose Vorlage für Ihren Widerspruch herunter und reichen Sie ihn schnell und einfach ein.
Wichtige Informationen zu dieser Vorlage
Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid – Vorlage anzeigen
Ein Zweitwohnungssteuerbescheid kommt oft unerwartet – besonders für Personen, die aus beruflichen oder familiären Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Doch nicht jede Wohnung, die als Zweitwohnsitz gemeldet ist, unterliegt automatisch der Zweitwohnungssteuer. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Bescheid unzutreffend ist, können Sie Widerspruch einlegen. Hier erfahren Sie, wie das geht – inklusive rechtssicherer Vorlage.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Steuernummer oder Aktenzeichen des Bescheids]
[Name und Adresse der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung]
[Vorname Nachname]
Widerspruchsvorlage herunterladen
Wählen Sie aus, ob Sie die Vorlage als PDF oder Word-Dokument herunterladen möchten.
Widerspruch einlegen: Wann ist es angebracht?
Ein Widerspruch gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid ist angebracht, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Steuerpflicht nicht erfüllen oder eine Befreiung greift. Die genauen Kriterien ergeben sich aus der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung – doch es gibt viele Situationen, in denen die Steuer nicht oder nur eingeschränkt anfällt.
Häufige Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch:
- Beruflich bedingter Zweitwohnsitz: Wenn die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen erforderlich ist (z. B. Pendlerregelung)
- Wohnung wird nicht selbst genutzt: Z. B. Vermietung, Überlassung an Angehörige oder leerstehend
- Wohnung bei Eltern oder Partner: Nutzung ohne eigene wirtschaftliche Verfügung, keine „eigene“ Wohnung im steuerlichen Sinn
- Falsche melderechtliche Erfassung: Wenn die Wohnung irrtümlich als Zweitwohnsitz erfasst wurde
- Härtefallregelung oder Sozialkriterien: z. B. bei geringem Einkommen, Studierenden oder Auszubildenden (je nach Satzung)
Wichtig ist, dass Sie Ihre Situation gut dokumentieren und die Argumente mit Belegen untermauern.
Wichtige Zeitvorgaben
Der Widerspruch gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Als bekanntgegeben gilt der Bescheid in der Regel drei Tage nach dem Versanddatum. Das konkrete Fristende finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Rechtlicher Hintergrund
Die rechtliche Grundlage für den Widerspruch ist § 70 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer selbst erfolgt auf Basis kommunaler Satzungen gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslands. Ob eine Wohnung steuerpflichtig ist, richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung und melderechtlichen Einstufung. Mit einem Widerspruch können Sie geltend machen, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen oder eine Befreiung greift.
Formale Anforderungen
Reichen Sie Ihren Widerspruch schriftlich bei der zuständigen Gemeinde ein – per Post (möglichst als Einschreiben), per Fax oder durch persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung. Manche Gemeinden bieten auch digitale Einreichungsmöglichkeiten an (z. B. per E-Mail oder Online-Portal).
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten und das Aktenzeichen des Bescheids
- Datum und Bezeichnung des Zweitwohnungssteuerbescheids
- Eine detaillierte Begründung mit Bezug auf die Satzung
- Belege, z. B. Mietverträge, Arbeitsbescheinigungen, Meldebestätigungen, Nachweise über Nutzung oder Leerstand
Fordern Sie die schriftliche Bestätigung des Eingangs und bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf.
Bearbeitung und Rückmeldung
Nach Eingang prüft die zuständige Behörde, ob die Steuerfestsetzung korrekt war. Häufig wird die tatsächliche Nutzung der Wohnung nochmals erfragt oder zusätzliche Unterlagen angefordert. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Wird dem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie einen geänderten oder aufgehobenen Bescheid.
Wird der Widerspruch abgelehnt, folgt eine Widerspruchsentscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Sie können dann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. In vielen Fällen genügt jedoch schon der Widerspruch, wenn Ihre Argumente klar und gut dokumentiert sind.
Häufig gestellte Fragen
Ich habe die Wohnung aus beruflichen Gründen – muss ich trotzdem zahlen?
In vielen Kommunen gibt es Ausnahmen für berufsbedingte Zweitwohnungen. Wenn Sie Ihre Nebenwohnung am Arbeitsort benötigen und Ihr Hauptwohnsitz an einem anderen Ort bleibt, kann die Steuer entfallen oder ermäßigt werden. Reichen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung über den beruflichen Anlass der Wohnung mit Ihrem Widerspruch ein. Verweisen Sie auf die entsprechende Regelung in der Satzung Ihrer Gemeinde.
Ich bin Student und wohne während des Semesters in einer WG – muss ich die Steuer zahlen?
Nicht zwangsläufig. Einige Städte befreien Studierende, die am Studienort eine Nebenwohnung unterhalten, ganz oder teilweise von der Zweitwohnungssteuer. Voraussetzung ist meist, dass der Hauptwohnsitz noch bei den Eltern liegt. Reichen Sie mit Ihrem Widerspruch eine Studienbescheinigung, Meldebescheinigung und ggf. Mietvertrag ein. Prüfen Sie auch die Satzung Ihrer Stadt – dort sind die konkreten Regelungen festgelegt.
Was zählt als „Zweitwohnung“ im rechtlichen Sinne?
Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz bewohnen – unabhängig vom Eigentum. Entscheidend ist, dass Sie dort wohnen können und die Wohnung regelmäßig nutzen. Eine Wohnung, die ausschließlich vermietet, unbewohnbar oder leerstehend ist, gilt in der Regel nicht als Zweitwohnung im Sinne der Satzung. Fügen Sie Belege bei, die die tatsächliche Nutzung nachvollziehbar machen.
Ich habe die Wohnung nur ganz kurz genutzt – kann ich eine rückwirkende Befreiung bekommen?
Das ist möglich, aber vom Einzelfall und der örtlichen Satzung abhängig. Wenn Sie nachweisen können, dass die Nutzung nur vorübergehend war (z. B. für wenige Wochen oder Monate) und keine tatsächliche Nutzung mehr erfolgt, kann eine rückwirkende Korrektur möglich sein. Reichen Sie mit Ihrem Widerspruch entsprechende Unterlagen ein – z. B. Mietkündigung, Übergabeprotokolle oder Meldebestätigungen. Je besser dokumentiert der Zeitraum, desto wahrscheinlicher eine Korrektur.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.