Widerspruch gegen den Führerscheinentzug

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Widerspruch gegen den Führerscheinentzug – Vorlage anzeigen

Wenn Sie plötzlich Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten und Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist der Schock meist groß. Diese Maßnahme hat tiefgreifende Auswirkungen auf Alltag und Beruf. Falls Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung ungerecht oder fehlerhaft ist, sind Sie hier genau richtig. Wir erklären Ihnen verständlich, wann ein Widerspruch gegen den Führerscheinentzug sinnvoll ist – und wie Sie dabei Schritt für Schritt vorgehen können.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[Geburtsdatum]


An
[Name und Adresse der Fahrerlaubnisbehörde]


Ort, Datum: [Ort], [TT.MM.JJJJ]


Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis vom [Datum des Bescheids]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum des Bescheids] ein, mit dem mir die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Bescheid wurde mir am [Datum des Erhalts] zugestellt.


Begründung:


Ich bin mit der Entscheidung nicht einverstanden und halte die Entziehung der Fahrerlaubnis für nicht gerechtfertigt. Nach meiner Auffassung liegen die Voraussetzungen für eine Entziehung gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bzw. § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht vor.


[Bitte erläutern Sie hier Ihre individuelle Situation. Beispielhafte Gründe:]



  • Es liegt kein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vor bzw. wurde dieses nicht korrekt bewertet.

  • Die Annahme einer Fahruntauglichkeit ist unbegründet.

  • Es wurde keine Anhörung durchgeführt oder ich konnte mich nicht ausreichend äußern.

  • Ich habe Nachweise eingereicht, die nicht berücksichtigt wurden.

  • Die Tatsachen, auf die sich die Behörde stützt, sind veraltet oder nicht zutreffend.



Ich fordere Sie auf, den Sachverhalt erneut zu prüfen und die Entziehung der Fahrerlaubnis rückgängig zu machen.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen den Führerscheinentzug

Ob und wann ein Widerspruch sinnvoll ist

Ein Widerspruch gegen den Entzug der Fahrerlaubnis kann sich in vielen Fällen lohnen. Die Behörde darf eine Fahrerlaubnis nur dann entziehen, wenn ernsthafte Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Diese Zweifel müssen gut begründet und nachweislich vorhanden sein. Nicht selten basiert ein Bescheid jedoch auf unvollständigen Informationen oder einer fehlerhaften Einschätzung.

Typische Gründe, die einen Widerspruch rechtfertigen:

  • Fehlende oder ungenaue Gutachten: Ein MPU-Gutachten wurde nicht korrekt bewertet oder es liegt gar keines vor.
  • Unverhältnismäßige Maßnahme: Die Entziehung erfolgte trotz milderer Alternativen, z. B. Auflage zur Nachschulung.
  • Veraltete Informationen: Die Entscheidung stützt sich auf Vorgänge, die längst erledigt oder irrelevant sind.
  • Fehlende Anhörung: Sie wurden nicht ordnungsgemäß angehört oder konnten Ihre Sicht der Dinge nicht darlegen.
  • Medizinische oder persönliche Veränderungen: Zwischenzeitlich hat sich Ihre gesundheitliche oder psychische Eignung verbessert und dies wurde nicht berücksichtigt.

Wenn einer dieser Punkte zutrifft, sollten Sie einen Widerspruch einlegen – das kann helfen, den Führerschein zurückzubekommen oder zumindest die Situation zu klären.

Nicht verpassen: Widerspruchsfrist

Sie haben in der Regel einen Monat Zeit, um Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Datum, an dem Sie den Bescheid offiziell erhalten haben. Das genaue Fristende ist meist in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens genannt.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtsgrundlage für den Widerspruch ist § 70 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 3 StVG und § 46 FeV. Diese Regelungen geben der Fahrerlaubnisbehörde das Recht, eine Fahrerlaubnis bei Zweifel an der Eignung zu entziehen – gleichzeitig haben betroffene Personen das Recht, diese Entscheidung überprüfen zu lassen. Ein Widerspruch ist also ein ganz regulärer und zulässiger Schritt zur Wahrung Ihrer Interessen.

So reichen Sie den Widerspruch ein

Ein Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis muss schriftlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingehen. Folgende Einreichungswege sind möglich:

  • Per Post (am besten per Einschreiben mit Rückschein)
  • Persönlich mit Abgabequittung
  • Per Fax mit Sendebericht

Ihr Schreiben sollte unbedingt folgende Angaben enthalten:

  • Ihre vollständigen Kontaktdaten
  • Datum und Aktenzeichen des Bescheids
  • Datum des Erhalts
  • Klare Bezeichnung, dass Sie Widerspruch einlegen
  • Ihre Begründung (so konkret wie möglich, ggf. mit Nachweisen)

Fügen Sie ggf. ärztliche Atteste, Gutachten oder andere Belege bei. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie den Versandnachweis unbedingt auf.

Was passiert nach dem Widerspruch?

Nachdem Ihr Widerspruch bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen ist, wird der Fall erneut geprüft – diesmal durch eine andere zuständige Stelle innerhalb der Behörde. Die Bearbeitung kann zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten dauern, abhängig von der Komplexität des Falls und der Auslastung der Behörde.

Es gibt drei mögliche Ergebnisse:

  • Stattgabe: Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen oder der Bescheid wird aufgehoben.
  • Teilweise Abhilfe: Es erfolgt z. B. eine Reduzierung der Maßnahmen (z. B. Fahrverbot statt Entziehung).
  • Ablehnung: Sie erhalten eine schriftliche Widerspruchsentscheidung. Gegen diese können Sie dann Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Ein Widerspruch kann sich also lohnen – insbesondere, wenn Sie gute Argumente oder neue Beweise vorbringen können.

Fragen verständlich erklärt

Kann ich trotz MPU-Aufforderung Widerspruch einlegen?

Ja, auch wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen einer nicht bestandenen oder verweigerten MPU entzogen wurde, ist ein Widerspruch möglich. Wichtig ist, dass Sie genau prüfen (lassen), ob die Anordnung der MPU überhaupt gerechtfertigt war. Nicht jede Alkoholfahrt oder Verkehrsauffälligkeit rechtfertigt automatisch eine MPU. In Ihrem Widerspruch sollten Sie begründen, warum die MPU nicht erforderlich war oder warum die Bewertung unzutreffend ist. Auch formale Fehler, wie fehlende Anhörung oder mangelhafte Begründung im Bescheid, können zum Erfolg führen. Fügen Sie relevante Nachweise bei, etwa ärztliche Atteste oder alternative Gutachten. Die Behörde muss Ihren Widerspruch sachlich prüfen.

Wie belege ich, dass ich wieder fahrgeeignet bin?

Um Ihre Fahreignung glaubhaft zu machen, sollten Sie aktuelle Nachweise einreichen. Dazu zählen medizinische oder psychologische Gutachten, Atteste oder auch Nachweise über erfolgreiche Therapien. Wenn Sie an einer MPU teilgenommen haben, kann auch ein positives MPU-Gutachten hilfreich sein. Wichtig ist, dass die Unterlagen nachvollziehbar belegen, dass die Gründe für die frühere Zweifel an Ihrer Fahreignung nicht mehr bestehen. Beschreiben Sie Ihre Veränderungen konkret: z. B. kein Alkohol-/Drogenkonsum mehr, stabile psychische Verfassung, regelmäßige Medikamenteneinnahme. Je fundierter Ihre Belege, desto größer Ihre Chancen im Widerspruchsverfahren.

Was passiert, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?

Sollte Ihr Widerspruch abgelehnt werden, erhalten Sie einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Dieses Verfahren ist kostenpflichtig, aber in vielen Fällen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Sie müssen für die Klage nicht zwingend einen Anwalt beauftragen, auch wenn dies empfohlen wird. Wichtig ist, dass Sie die Klage innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids einreichen. Vorher sollten Sie genau abwägen, ob die Erfolgsaussichten ausreichend hoch sind und ob Sie neue Argumente oder Belege vorbringen können.

Kann ich meinen Führerschein auch freiwillig abgeben, um Schlimmeres zu vermeiden?

In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, die Fahrerlaubnis freiwillig zurückzugeben – etwa, wenn eine Entziehung sonst mit strafrechtlichen Konsequenzen oder längeren Sperrfristen verbunden wäre. Diese Maßnahme kann positiv bewertet werden, vor allem wenn Sie parallel an einer Wiederherstellung Ihrer Fahreignung arbeiten. Beachten Sie jedoch: Auch eine freiwillige Abgabe gilt als Verlust der Fahrerlaubnis und ist mit einem Neuantrag verbunden. Ein Widerspruch kann daher trotzdem der bessere Weg sein, wenn Sie die Entscheidung für ungerechtfertigt halten und gute Argumente haben.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

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