Widerspruch gegen den Abschleppkostenbescheid
Laden Sie hier die kostenlose Vorlage für Ihren Widerspruch herunter und reichen Sie ihn schnell und einfach ein.
Wichtige Informationen zu dieser Vorlage
Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen den Abschleppkostenbescheid – Vorlage anzeigen
Ein Kostenbescheid für das Abschleppen eines Fahrzeugs kann schnell mehrere hundert Euro betragen – selbst wenn Sie nur kurz falsch geparkt haben oder gar nicht wussten, dass dies verboten war. Doch nicht jede Abschleppmaßnahme ist gerechtfertigt. Wenn Sie glauben, dass das Vorgehen in Ihrem Fall unverhältnismäßig oder fehlerhaft war, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Hier erfahren Sie, wie das geht – inklusive passender Vorlage.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[Geburtsdatum]
- Das Fahrzeug wurde abgeschleppt, obwohl ich kurz vor Ort war und eine Umsetzung hätte verhindern können.
- Es lag kein akuter Gefahren- oder Behinderungsfall vor, der ein sofortiges Abschleppen gerechtfertigt hätte.
- Die Beschilderung war unklar, widersprüchlich oder nicht sichtbar.
- Ich wurde nicht ordnungsgemäß informiert oder angehört.
- Das Fahrzeug wurde umgesetzt und nicht entfernt – die tatsächlichen Kosten sind nicht nachvollziehbar.
[Vorname Nachname]
Widerspruchsvorlage herunterladen
Wählen Sie aus, ob Sie die Vorlage als PDF oder Word-Dokument herunterladen möchten.
In welchen Fällen ein Widerspruch Sinn macht
Ein Widerspruch gegen einen Abschleppkostenbescheid ist dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bestehen. Denn die Verwaltung darf ein Fahrzeug nur dann abschleppen lassen, wenn eine konkrete Gefährdung, Behinderung oder ein dringender Handlungsbedarf vorliegt.
Typische Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch:
- Keine akute Gefährdung: Das Fahrzeug stand nicht im Halteverbot, auf Gehwegen oder Feuerwehrzufahrten – eine sofortige Umsetzung war unnötig.
- Fahrer war greifbar: Sie waren nachweislich in der Nähe oder hätten das Fahrzeug rechtzeitig entfernen können.
- Mangelhafte Beschilderung: Das Halteverbot wurde nicht eindeutig oder rechtzeitig kenntlich gemacht.
- Fehlende Verhältnismäßigkeit: Es wurde abgeschleppt, obwohl mildere Maßnahmen (z. B. Verwarnung) ausgereicht hätten.
- Formfehler im Verfahren: Es fehlt eine Anhörung, eine Begründung oder der Kostenbescheid ist inhaltlich fehlerhaft.
Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, sollten Sie Widerspruch einlegen – die Behörde muss dann den Fall erneut prüfen.
Wie lange bleibt Zeit?
Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Kostenbescheids. Das genaue Fristende entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Rechtlicher Hintergrund
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abschleppkosten findet sich je nach Bundesland in den jeweiligen Polizeigesetzen (z. B. PolG NRW, SOG Bayern) und kommunalen Gebührenordnungen. Der Widerspruch richtet sich nach § 70 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und ist ein regulärer Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte wie Kostenbescheide.
So reichen Sie den Widerspruch ein
Der Widerspruch muss schriftlich bei der im Bescheid genannten Behörde eingehen. Er kann folgendermaßen eingereicht werden:
- Per Post (idealerweise per Einschreiben)
- Per Fax mit Sendebericht
- Persönlich mit Empfangsbestätigung
Folgende Angaben sollte Ihr Widerspruch enthalten:
- Vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum
- Aktenzeichen oder Geschäftsnummer des Bescheids
- Datum des Bescheids und Datum des Erhalts
- Klare Formulierung des Widerspruchs
- Ihre Begründung – idealerweise mit Nachweisen oder Zeugen
Hebt die Behörde den Bescheid auf oder passt ihn an, wird Ihnen dies schriftlich mitgeteilt. Andernfalls folgt ein Widerspruchsbescheid, gegen den Sie Klage erheben können.
Was als Nächstes passiert
Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Behörde die Entscheidung und deren Begründung noch einmal vollständig. Dabei werden Ihre Argumente sowie die Aktenlage berücksichtigt. Führt der Widerspruch zur Aufhebung oder Änderung des Kostenbescheids, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Bleibt die Behörde jedoch bei ihrer Entscheidung, erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Auch währenddessen sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, die geforderte Summe sofort zu zahlen – es sei denn, es wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.
Fragen und Antworten
Was ist, wenn ich das Auto direkt umparken wollte?
Wenn Sie in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs waren und bereit gewesen wären, es selbst zu entfernen, kann ein Abschleppen unverhältnismäßig gewesen sein. Die Rechtsprechung verlangt in solchen Fällen, dass die Behörde vor dem Abschleppen zumindest versucht, den Fahrer zu erreichen – etwa durch Hupen oder Sichtkontakt. Fehlt ein solcher Versuch, kann das Vorgehen rechtswidrig sein. Ein entsprechender Hinweis im Widerspruch – ggf. mit Zeugen – kann erfolgreich sein.
Muss ich zahlen, auch wenn ich nicht Halter des Fahrzeugs bin?
Grundsätzlich kann auch der Fahrer oder der verantwortliche Nutzer des Fahrzeugs zur Kostentragung herangezogen werden, nicht nur der Halter. Die Behörde prüft im Einzelfall, wer die Maßnahme verursacht hat. Wenn Sie weder Halter noch Nutzer waren und dies glaubhaft nachweisen können, sollten Sie im Widerspruch klarstellen, warum Sie nicht verantwortlich sind. In vielen Fällen führt dies zur Aufhebung des Bescheids.
Kann ich Akteneinsicht beantragen, bevor ich zahle?
Ja, Sie haben das Recht auf Akteneinsicht. Die Behörde muss Ihnen auf Anfrage Einsicht in alle relevanten Unterlagen gewähren – etwa Protokolle, Begründungen der Maßnahme oder Fotos. Dies kann wichtig sein, um die Verhältnismäßigkeit oder die Rechtmäßigkeit des Abschleppens besser einschätzen zu können. Sie sollten diesen Antrag direkt im Widerspruch stellen oder vorab schriftlich beantragen.
Was passiert, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. In der Regel ist diese Klage gerichtskostenpflichtig, jedoch oft ohne Anwaltszwang möglich. Wird auch die Klage abgewiesen, bleibt der Kostenbescheid bestehen und Sie müssen die geforderten Beträge begleichen. Eine gute Begründung im Widerspruch kann daher oft schon zur Vermeidung eines langwierigen Verfahrens beitragen.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.