Widerspruch gegen den Bescheid zum Hundehaltungsverbot
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Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen den Bescheid zum Hundehaltungsverbot – Vorlage anzeigen
Ein behördliches Hundehaltungsverbot stellt für viele Halterinnen und Halter eine tiefe Belastung dar – besonders, wenn es ohne vorherige Anhörung oder auf Grundlage fragwürdiger Vorfälle ausgesprochen wurde. Wenn Sie ein solches Verbot erhalten haben und sich fragen, wie Sie sich dagegen wehren können, sind Sie hier genau richtig. Wir erklären Ihnen klar und verständlich, wann ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, wie Sie ihn einreichen – und stellen Ihnen eine passende Vorlage zur Verfügung.
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Typische Gründe für einen Widerspruch
Ein Widerspruch gegen ein Hundehaltungsverbot kann in vielen Fällen gerechtfertigt sein, insbesondere wenn das Verbot auf zweifelhaften oder unvollständigen Informationen basiert. Ein solches Verbot darf nicht leichtfertig ausgesprochen werden, denn es greift in das Grundrecht auf Eigentum und persönliche Lebensführung ein.
Typische Konstellationen für einen berechtigten Widerspruch:
- Kein konkreter Vorfall nachweisbar: Es gibt keine objektiv belegten Beweise für ein Fehlverhalten des Hundes oder Halters.
- Keine vorherige Anhörung: Ihnen wurde nicht die Möglichkeit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äußern – ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör.
- Unverhältnismäßigkeit: Das Verbot steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Vorfall (z. B. einmaliges Bellen, keine tatsächliche Gefährdung).
- Maßnahmen wurden nicht berücksichtigt: Sie haben bereits Schritte unternommen, um Auffälligkeiten zu beheben – etwa durch Training, Leinenpflicht oder Maulkorb.
- Fehlende sachliche Grundlage: Die Behörde stützt sich auf subjektive Berichte ohne Zeugen oder nachvollziehbare Dokumentation.
Ein gut begründeter Widerspruch mit Belegen, Zeugen oder sachlicher Erklärung kann helfen, das Hundehaltungsverbot aufheben zu lassen.
Was zur Frist zu beachten ist
Der Widerspruch gegen ein Hundehaltungsverbot muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Ordnungsbehörde eingehen. Das genaue Datum ist in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids angegeben.
Rechtlicher Hintergrund
Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus den Polizeigesetzen der Bundesländer (z. B. § 12 PolG) sowie dem Tierschutzgesetz (§ 18 TierSchG) und ggf. speziellen Hundeverordnungen. Ein Widerspruch ist gemäß § 80 VwGO zulässig, wenn ein Verwaltungsakt – wie ein Hundehaltungsverbot – erlassen wurde. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass behördliche Eingriffe rechtlich überprüfbar bleiben.
Schritt für Schritt einreichen
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Akzeptierte Wege sind:
- Per Post – am besten als Einschreiben mit Rückschein
- Persönlich bei der Behörde – mit schriftlicher Empfangsbestätigung
- Per Fax – mit Sendebestätigung
- In einigen Fällen auch elektronisch über sichere Behördenzugänge (beBPo oder De-Mail)
Formulieren Sie klar, dass Sie gegen das Verbot Widerspruch einlegen und legen Sie dar, warum dieses aus Ihrer Sicht unrechtmäßig ist. Unterstützen Sie Ihre Argumentation mit Belegen, Fotos, Zeugenaussagen oder fachlichen Einschätzungen. Dokumentieren Sie Ihre Abgabe oder Versendung sorgfältig.
Bearbeitung und Rückmeldung
Nach Eingang des Widerspruchs prüft die Behörde den Sachverhalt erneut. In vielen Fällen wird auch ein Gespräch angeboten oder es erfolgt eine Stellungnahme der Behörde. Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren, beträgt aber im Durchschnitt zwischen 4 und 12 Wochen. Entscheidet die Behörde gegen Sie, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Danach steht Ihnen der Klageweg beim Verwaltungsgericht offen. Auch ohne Anwalt ist dieser Schritt möglich, sollte aber gut vorbereitet sein. Oft lässt sich jedoch schon durch den Widerspruch eine Rücknahme oder Anpassung des Verbots erreichen.
Häufig gestellte Fragen
Was tun, wenn ich vor dem Bescheid nicht angehört wurde?
In diesem Fall können Sie dies im Widerspruch ausdrücklich rügen. Die Anhörung ist ein zwingender Bestandteil des Verwaltungsverfahrens (§ 28 VwVfG). Wird sie unterlassen, ist der Bescheid rechtlich angreifbar. Weisen Sie im Widerspruch darauf hin, dass Sie keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, und legen Sie Ihre Sicht der Dinge nun dar. Dies kann dazu führen, dass der Bescheid aufgehoben oder erneut geprüft wird – diesmal unter Berücksichtigung Ihrer Darstellung.
Darf die Behörde wegen eines einzelnen Vorfalls ein Verbot erlassen?
Nicht automatisch. Ein Einzelfall muss schwerwiegend genug sein, um ein generelles Haltungsverbot zu rechtfertigen. Oft reicht ein einmaliger Vorfall nicht aus, vor allem wenn keine Verletzungen vorlagen oder Sie sofort reagiert haben. Im Widerspruch sollten Sie darlegen, wie Sie zukünftig für Sicherheit sorgen und warum das Verbot unverhältnismäßig wäre. Unterstützende Maßnahmen wie Training oder Sicherheitsvorkehrungen helfen Ihrer Argumentation.
Wie kann ich meine Eignung zur Hundehaltung nachweisen?
Sie können durch Nachweise belegen, dass Sie verantwortungsvoll mit dem Tier umgehen – z. B. durch Teilnahme an Hundeschulungen, Sachkundenachweise, tierärztliche Gutachten oder eidesstattliche Erklärungen von Nachbarn, die den Hund als unauffällig beschreiben. Auch Fotos von Sicherheitsmaßnahmen wie Leinenpflicht oder Maulkorbgebrauch sind hilfreich. Je umfassender Ihre Dokumentation, desto eher kann die Behörde ihre Einschätzung korrigieren.
Kann ich während des Verfahrens den Hund behalten?
Das hängt davon ab, ob die Behörde die sofortige Vollziehung des Verbots angeordnet hat. Falls ja, müssen Sie den Hund ggf. abgeben oder anderweitig unterbringen. Sie können aber gleichzeitig mit dem Widerspruch auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Begründen Sie, warum keine unmittelbare Gefahr besteht und warum die Maßnahme Sie unverhältnismäßig belastet. In vielen Fällen wird dem stattgegeben, bis über den Widerspruch entschieden ist.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.