Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid

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Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid – Vorlage anzeigen

Ein Abwassergebührenbescheid kann schnell fehlerhaft sein – etwa durch ungenaue Flächenangaben, falsche Zählerstände oder nicht berücksichtigte Rückhaltungssysteme. Wenn Sie sich fragen, ob Ihr Bescheid korrekt ist, sind Sie hier richtig. Wir erklären Ihnen, wann sich ein Widerspruch lohnt, wie Sie ihn richtig einreichen und stellen Ihnen eine rechtssichere Vorlage zur Verfügung, die Sie sofort nutzen können.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Kundennummer oder Buchungszeichen]

An
[Name und Adresse der zuständigen Stadtwerke / Abwasserbehörde]

[Ort], [TT.MM.JJJJ]

Betreff: Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid vom [Datum des Bescheids]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid vom [Datum des Bescheids] ein, der mir am [Datum des Erhalts] zugestellt wurde.

Ich halte die Berechnung der Abwassergebühren für fehlerhaft bzw. nicht nachvollziehbar.

Begründung:

[Bitte führen Sie hier Ihre konkreten Einwände auf, z. B. „Die zugrunde gelegte Frischwassermenge ist nicht korrekt“, „Es wurde Niederschlagswasser berechnet, obwohl keine versiegelte Fläche angeschlossen ist“, „Die Fläche ist kleiner als im Bescheid angegeben“, „Das Grundstück ist nicht an die öffentliche Entwässerung angeschlossen“, „Doppelte Berechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser für dieselbe Fläche“. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise bei – wie Zählerfotos, Entwässerungspläne, Karten oder amtliche Bestätigungen.]

Ich bitte um Überprüfung des Sachverhalts und Korrektur des Bescheids.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid

So erkennen Sie, ob sich ein Widerspruch lohnt

Ein Widerspruch gegen einen Abwassergebührenbescheid ist immer dann sinnvoll, wenn Unstimmigkeiten in der Flächenberechnung, dem zugrunde gelegten Wasserverbrauch oder der Zuordnung von Schmutz- und Niederschlagswasser bestehen. Besonders bei der Berechnung versiegelter Flächen oder bei der Übernahme von Frischwassermengen passieren häufig Fehler.

Typische Gründe für einen Widerspruch sind:

  • Falscher Frischwasserverbrauch: Der Zählerstand wurde falsch erfasst oder ein Zeitraum doppelt berücksichtigt.
  • Überhöhte Flächenangabe: Es wurden versiegelte Flächen berechnet, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind.
  • Rückhalteeinrichtungen nicht berücksichtigt: Regenwasser wird auf dem Grundstück gesammelt oder versickert und gelangt nicht in das öffentliche Netz.
  • Nicht angeschlossene Grundstücksteile: Teilbereiche des Grundstücks sind nicht entwässert oder nicht gebührenpflichtig angeschlossen.
  • Unplausibel hoher Gebührenanstieg: Die Kostensteigerung steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Verbrauch oder Flächenzuwachs.

In solchen Fällen lohnt sich ein sachlich formulierter Widerspruch, ggf. mit ergänzenden Unterlagen oder technischen Nachweisen.

Nicht verpassen: Widerspruchsfrist

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Abwassergebührenbescheids bei der zuständigen Behörde eingehen. Entscheidend ist das Datum, an dem Sie den Bescheid tatsächlich erhalten haben – nicht das Ausstellungsdatum.

Welche Vorschriften gelten?

Die Rechtsgrundlage für den Widerspruch ergibt sich aus § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie aus der örtlich geltenden Entwässerungs- oder Abwassergebührensatzung in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Ihres Bundeslandes. Diese regeln, wie Schmutz- und Niederschlagswassergebühren berechnet werden. Der Widerspruch dient der Überprüfung des Bescheids auf sachliche und rechnerische Richtigkeit.

Schritt für Schritt einreichen

Der Widerspruch muss schriftlich bei der zuständigen Kommune oder dem Abwasserzweckverband eingereicht werden. Sie können ihn auf folgenden Wegen einreichen:

  • Per Post – idealerweise als Einschreiben mit Rückschein
  • Persönlich – mit schriftlicher Empfangsbestätigung
  • Per Fax – mit Sendebestätigung
  • In vielen Kommunen auch digital über das Bürgerportal oder per De-Mail

Beziehen Sie sich im Schreiben klar auf den konkreten Bescheid und legen Sie sachlich dar, welche Angaben Sie für fehlerhaft halten. Reichen Sie unterstützende Dokumente mit ein, z. B. Zählerprotokolle, Entwässerungsnachweise, Vermessungen oder Fotos der Fläche. Bewahren Sie eine Kopie des Widerspruchs sowie den Versandnachweis gut auf.

Bearbeitung und Rückmeldung

Nach Eingang Ihres Widerspruchs wird der Sachverhalt durch die zuständige Behörde erneut geprüft. In der Regel erfolgt innerhalb von 4 bis 8 Wochen eine Rückmeldung. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie einen geänderten Bescheid. Wird er abgelehnt, folgt ein schriftlicher Widerspruchsbescheid. Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. In vielen Fällen kann jedoch bereits im Vorverfahren eine einvernehmliche Lösung erzielt werden.

Fragen und Antworten

Wie beweise ich, dass Regenwasser auf meinem Grundstück versickert?

Legen Sie Ihrem Widerspruch einen Nachweis bei, z. B. einen Lageplan mit Entwässerungskonzept, Fotos von Versickerungsmulden, Zisternen oder Rückhaltebecken. Auch ein Schreiben Ihres Architekten, Bauleiters oder eine Eigenerklärung können hilfreich sein. Zeigen Sie nachvollziehbar, dass das Regenwasser nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt. Die Behörde muss diese Angaben prüfen und kann die berechnete Fläche entsprechend reduzieren.

Was tun, wenn mein Grundstück nicht vollständig angeschlossen ist?

Stellen Sie im Widerspruch klar, welche Bereiche des Grundstücks nicht an die Schmutz- oder Regenwasserkanalisation angeschlossen sind. Fügen Sie dazu Skizzen, Pläne oder schriftliche Bestätigungen bei. Die Behörde darf nur tatsächlich angeschlossene Flächen veranlagen. Ihre sachliche Argumentation kann dazu führen, dass die Gebühren entsprechend angepasst werden.

Kann eine defekte Wasseruhr die Abwassergebühr beeinflussen?

Ja. Die Abwassergebühr basiert meist auf dem Frischwasserverbrauch. Wenn der Zähler defekt war, können unplausible Verbrauchswerte entstehen. Beantragen Sie eine Überprüfung des Zählers und verweisen Sie auf Vergleichswerte aus Vorjahren. Zeigt sich eine erhebliche Abweichung, kann die Behörde zu einer Neuberechnung verpflichtet sein.

Wie gehe ich vor, wenn sich der Gebührenbescheid jedes Jahr stark verändert?

Fordern Sie im Widerspruch eine Aufschlüsselung der Berechnungsgrundlagen und vergleichen Sie die Werte der letzten Jahre. Ungewöhnliche Veränderungen ohne nachvollziehbare Ursache (z. B. ohne Bauarbeiten, Flächenerweiterung oder Nutzerwechsel) sollten Sie ansprechen. Oft liegt der Fehler in fehlerhaften Flächendaten oder falsch übernommenen Zählerständen.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

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