Widerspruch gegen den Hochschul-NC-Bescheid

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Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Widerspruch gegen den Hochschul-NC-Bescheid – Vorlage anzeigen

Eine Absage wegen des Numerus Clausus (NC) trifft viele Bewerberinnen und Bewerber hart – besonders, wenn der Notendurchschnitt nur minimal vom geforderten Grenzwert abweicht. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Bewerbung nicht korrekt bewertet wurde oder wichtige Aspekte unberücksichtigt geblieben sind, können Sie Widerspruch einlegen. Hier erfahren Sie genau, wann sich ein Widerspruch gegen einen NC-Bescheid lohnt – und wie Sie ihn korrekt einreichen. Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei, alle notwendigen Angaben richtig zu formulieren.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Bewerbungsnummer oder Kennziffer]

An

[Name und Adresse der Hochschule oder zuständigen Vergabestelle]

Ort, Datum: [Ort], [TT.MM.JJJJ]

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid aufgrund des Numerus Clausus im Studiengang [Studiengang]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom [Datum des Bescheids] ein, mit dem mein Antrag auf Zulassung zum Studiengang [Studiengang] zum [Sommer-/Wintersemester] [Jahr] wegen Nicht-Erreichens des Numerus Clausus (NC) abgelehnt wurde. Der Bescheid wurde mir am [Datum des Erhalts] zugestellt.

Nach meiner Auffassung liegen Gründe vor, die eine erneute Prüfung meiner Bewerbung erforderlich machen.

Begründung:

[Bitte erläutern Sie hier Ihre individuellen Einwände – z. B. unzutreffende Bewertung Ihrer Durchschnittsnote, fehlerhafte Ranglistenplatzierung, falsche Berechnung der Wartesemester, besondere persönliche Umstände, die in einem Härtefallantrag hätten berücksichtigt werden müssen, oder Hinweise auf eine mögliche Überkapazität an Studienplätzen. Fügen Sie alle relevanten Nachweise bei – Zeugnisse, Atteste, Bewerbungsunterlagen, Belege zur Wartezeit etc.]

Ich bitte Sie, meinen Antrag unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte erneut zu prüfen und mir eine schriftliche Rückmeldung zum Ergebnis Ihrer Prüfung zukommen zu lassen.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen den Hochschul-NC-Bescheid

Entscheidung anfechten: In diesen Fällen möglich

Ein Widerspruch gegen einen NC-Bescheid ist sinnvoll, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Ihre Bewerbung nicht korrekt verarbeitet oder bewertet wurde. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Hochschule zu wenig Studienplätze vergeben hat oder Ihr Härtefall nicht anerkannt wurde, können Sie mit einem begründeten Widerspruch reagieren.

Typische Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch gegen einen NC-Bescheid sind:

  • Falsche Durchschnittsnote: Ihre Abiturnote wurde bei der Bewerbung falsch übernommen oder zu Ihren Ungunsten gerundet.
  • Fehlerhafte Berücksichtigung der Wartesemester: Wartezeiten wurden nicht oder nur teilweise angerechnet.
  • Härtefall nicht berücksichtigt: Trotz gesundheitlicher, sozialer oder familiärer Belastungen wurde Ihr Sonderantrag abgelehnt.
  • Fehlerhafte Ranglistenbildung: Die Vergabereihenfolge basiert auf unvollständigen oder falschen Kriterien.
  • Kapazitätsüberschreitung möglich: Sie haben Hinweise darauf, dass die Hochschule mehr Studienplätze hätte anbieten können (Grundlage für eine Kapazitätsklage).

Ein gut begründeter Widerspruch zwingt die Hochschule dazu, Ihre Bewerbung nochmals vollständig zu prüfen – oft mit anderem Ergebnis oder zumindest der Möglichkeit eines gerichtlichen Vorgehens.

Frist für den Widerspruch

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids bei der Hochschule oder zuständigen Stelle eingegangen sein. Das genaue Datum entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Rechtsgrundlagen verständlich erklärt

Rechtsgrundlage ist § 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie den landesspezifischen Hochschulgesetzen und Zulassungsordnungen. Die Studienplatzvergabe richtet sich nach dem Prinzip der Chancengleichheit und muss rechtsfehlerfrei, transparent und nachvollziehbar erfolgen. Der NC ist dabei ein zulässiges, aber an klare Vorgaben gebundenes Auswahlkriterium, das gerichtlich überprüft werden kann.

Was beim Einreichen zu beachten ist

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – am besten per Einschreiben oder persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung. In einigen Fällen ist auch ein Fax mit Sendeprotokoll möglich. Die E-Mail reicht in der Regel nicht aus, es sei denn, die Hochschule erlaubt dies ausdrücklich.

Der Widerspruch sollte enthalten:

  • Bezug auf den konkreten Bescheid (Datum, Bewerbungsnummer)
  • Genaue Benennung des Studiengangs und Semesters
  • Begründung mit allen relevanten Informationen und Nachweisen

Fügen Sie Dokumente wie Zeugnisse, Atteste, Härtefallnachweise oder Belege zur Wartezeit bei. Kopien sollten Sie für Ihre Unterlagen aufbewahren. Falls Sie später Klage einreichen möchten, ist eine gute Dokumentation entscheidend.

Ablauf nach dem Widerspruch

Nach Eingang des Widerspruchs prüft die Hochschule den Fall erneut. Je nach Bearbeitungsstand und Sachlage kann dies einige Wochen in Anspruch nehmen. Wenn ein Fehler festgestellt wird, erfolgt ggf. eine nachträgliche Zulassung oder ein korrigierter Ablehnungsbescheid.

Wird der Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Besonders bei NC-Verfahren mit hohen Bewerberzahlen (z. B. Medizin, Psychologie) ist dies nicht unüblich. Eine sogenannte Kapazitätsklage kann dann darauf abzielen, zusätzliche Studienplätze rechtlich durchzusetzen.

Fragen verständlich erklärt

Lohnt sich ein Widerspruch auch bei knapp verfehltem NC?

Ja, selbst wenn Ihre Durchschnittsnote nur minimal unter dem NC liegt, kann sich ein Widerspruch lohnen. Es ist möglich, dass bei der Rangliste Fehler passiert sind oder nachgelagerte Plätze frei werden, z. B. durch Rücktritte anderer Bewerber. Auch Härtefälle, Wartesemester oder individuelle Leistungen können im Verfahren zu einem besseren Ranking führen. Viele Hochschulen prüfen Widersprüche sorgfältig, sodass sich Ihre Chancen durchaus verbessern können – vorausgesetzt, der Widerspruch ist gut begründet und fristgerecht eingereicht.

Wie beweise ich, dass meine Note oder Wartezeit falsch berechnet wurde?

Sie sollten dem Widerspruch Kopien Ihres Abiturzeugnisses, ggf. Bescheinigungen über geleistete Dienste (z. B. FSJ, Wehrdienst), Bewerberhistorien oder amtliche Nachweise über bisherige Bewerbungen und Wartesemester beilegen. Machen Sie auch deutlich, wie die Hochschule aus Ihrer Sicht falsch gerechnet hat – etwa bei der Umrechnung von Punktesystemen oder bei der Zählung von Halbjahren. Je präziser und nachvollziehbarer Ihre Darstellung ist, desto eher wird die Hochschule Ihre Angaben überprüfen und ggf. korrigieren.

Was ist eine Kapazitätsklage und wann macht sie Sinn?

Eine Kapazitätsklage ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem Sie die Hochschule auf die Vergabe eines zusätzlichen Studienplatzes verklagen. Sie wird häufig parallel zum Widerspruch eingesetzt, insbesondere bei stark nachgefragten Studiengängen wie Medizin. Die Grundlage ist meist die Annahme, dass die Hochschule mehr Plätze anbieten könnte, als offiziell ausgeschrieben wurden. Ein solcher Schritt sollte gut vorbereitet und idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung durchgeführt werden. Die Erfolgsaussichten sind nicht gering, aber abhängig vom Studiengang und der aktuellen Rechtsprechung.

Wie lange dauert die Entscheidung über meinen Widerspruch?

Die Dauer variiert je nach Hochschule und Komplexität des Einzelfalls. In der Regel dauert es zwischen einigen Wochen bis zu mehreren Monaten, bis Sie eine Rückmeldung erhalten. Insbesondere bei großem Bewerberandrang kann sich die Bearbeitung verzögern. Falls es eilig ist – etwa bei drohender Fristversäumnis zur Einschreibung an einer anderen Hochschule – können Sie zusätzlich um eine beschleunigte Prüfung bitten. Wird keine Entscheidung getroffen, können Sie nach einem Monat auch eine Untätigkeitsklage einreichen.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.