Widerspruch gegen den Bescheid zur Gewerbeuntersagung

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Widerspruch gegen den Bescheid zur Gewerbeuntersagung – Vorlage anzeigen

Ein Bescheid zur Gewerbeuntersagung stellt einen tiefgreifenden Einschnitt dar – insbesondere für Selbstständige, die auf ihre berufliche Existenz angewiesen sind. Meist erfolgt eine solche Maßnahme wegen angeblicher Unzuverlässigkeit, etwa bei Zahlungsrückständen oder steuerlichen Problemen. Doch nicht jede Untersagung ist rechtlich haltbar. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung ungerechtfertigt ist oder wichtige Aspekte übersehen wurden, können Sie Widerspruch einlegen. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei richtig vorgehen – inklusive einer vollständigen Vorlage.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Aktenzeichen / Gewerbenummer]


An

[Name und Adresse der zuständigen Ordnungsbehörde]


Ort, Datum: [Ort], [TT.MM.JJJJ]


Widerspruch gegen den Bescheid über die Gewerbeuntersagung vom [Datum des Bescheids]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum des Bescheids] ein, mit dem mir die Ausübung meines Gewerbes gemäß § 35 GewO untersagt wurde. Der Bescheid wurde mir am [Datum des Erhalts] zugestellt.


Ich halte die Untersagung meines Gewerbes für unverhältnismäßig und inhaltlich nicht gerechtfertigt.


Begründung:

[Bitte geben Sie hier Ihre individuellen Gründe an – z. B. dass offene Forderungen bereits beglichen oder Ratenzahlungen vereinbart wurden, dass Sie sich aktiv um eine wirtschaftliche Konsolidierung bemühen, dass keine dauerhafte Unzuverlässigkeit vorliegt, oder dass laufende Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Fügen Sie Nachweise wie Zahlungsvereinbarungen, Kontoauszüge, Steuerbescheide, Sanierungspläne, Bestätigungen von Schuldnerberatungen oder anwaltliche Stellungnahmen bei.]


Ich bitte um eine erneute Prüfung der Entscheidung unter Berücksichtigung der beigefügten Unterlagen und fordere die Aussetzung der Vollziehung bis zur abschließenden Entscheidung über meinen Widerspruch.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen den Bescheid zur Gewerbeuntersagung

Entscheidung anfechten: In diesen Fällen möglich

Ein Widerspruch gegen die Gewerbeuntersagung hat gute Erfolgschancen, wenn Sie darlegen können, dass keine dauerhafte Unzuverlässigkeit vorliegt oder dass sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bereits verbessern bzw. konkret stabilisieren lassen. Die Behörde muss bei ihrer Entscheidung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren – sie darf eine Untersagung nur aussprechen, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht.

Folgende Gründe sprechen oft gegen eine sofortige Untersagung:

  • Beglichene oder gestundete Schulden: Sie haben Zahlungen geleistet, Ratenvereinbarungen abgeschlossen oder Stundungen bewilligt bekommen.
  • Positive wirtschaftliche Entwicklung: Sie können belegen, dass Einnahmen steigen, offene Forderungen sinken oder eine Sanierung eingeleitet wurde.
  • Laufende Verfahren noch nicht abgeschlossen: Es gibt keine rechtskräftige Entscheidung über steuerliche oder wirtschaftliche Sachverhalte.
  • Kooperationsbereitschaft: Sie stehen in Kontakt mit Behörden, Gläubigern oder Beratungsstellen und arbeiten aktiv an der Problemlösung.
  • Härtefallregelungen: Eine Untersagung würde Sie unverhältnismäßig hart treffen, z. B. weil keine andere Erwerbsquelle vorhanden ist.

In solchen Fällen sollten Sie die zuständige Behörde umfassend informieren, alle Nachweise beifügen und Widerspruch einlegen. Oft kann dadurch ein vollständiger Widerruf oder eine vorläufige Aussetzung erreicht werden.

Frist für den Widerspruch

Der Widerspruch gegen den Bescheid zur Gewerbeuntersagung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich bei der zuständigen Ordnungsbehörde eingehen. Das genaue Datum der Zustellung ist in der Regel im Bescheid vermerkt oder ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.

Rechtlicher Hintergrund

Die rechtliche Grundlage für die Gewerbeuntersagung ist § 35 der Gewerbeordnung (GewO). Danach kann ein Gewerbe untersagt werden, wenn die betreffende Person als unzuverlässig gilt, insbesondere bei wiederholten Verstößen gegen steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten. Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie die Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 68 ff. VwGO) regeln das Verfahren zur Anfechtung. Die Behörde muss bei ihrer Entscheidung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das rechtliche Gehör beachten.

So funktioniert die Einreichung

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – per Post (möglichst per Einschreiben), per Fax oder durch persönliche Abgabe mit Eingangsbestätigung. Eine einfache E-Mail ist nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich von der Behörde erlaubt wird.

Ihr Widerspruchsschreiben sollte enthalten:

  • Bezug auf den Bescheid (Datum, Aktenzeichen)
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten und ggf. Gewerbeinformationen
  • Detaillierte Begründung Ihrer Einwände
  • Belege zur finanziellen Situation, Zahlungswilligkeit und positiven Entwicklung
  • Gegebenenfalls Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Bewahren Sie Kopien des Schreibens und aller Nachweise gut auf. Es kann hilfreich sein, vorab telefonisch Kontakt mit der Sachbearbeitung aufzunehmen.

Der Weg nach dem Widerspruch

Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Behörde die Entscheidung erneut. In der Regel wird dabei auch bewertet, ob neue Unterlagen oder Entwicklungen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Die Prüfung kann mehrere Wochen dauern.

Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, wird die Untersagung aufgehoben oder ausgesetzt. Wird der Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid mit Begründung. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Parallel können Sie auch eine einstweilige Anordnung beantragen, um weiterhin gewerblich tätig zu bleiben, bis die Hauptsache entschieden ist.

Fragen verständlich erklärt

Welche Unterlagen helfen beim Widerspruch gegen die Gewerbeuntersagung?

Hilfreich sind alle Nachweise, die Ihre wirtschaftliche Zuverlässigkeit belegen – z. B. Kontoauszüge mit Zahlungseingängen, Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Finanzamt oder Gläubigern, Steuerbescheide, ein Sanierungsplan oder eine Stellungnahme Ihrer Schuldnerberatung. Auch aktuelle Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Geschäftsentwicklungen können wichtig sein. Je nachvollziehbarer Sie belegen, dass sich Ihre Situation verbessert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde die Untersagung überdenkt.

Was passiert, wenn ich trotz Untersagung weiterarbeite?

Wenn Sie trotz einer wirksamen Untersagung weiterhin gewerblich tätig sind, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen. Zudem riskieren Sie ein Zwangsgeld und weitere Maßnahmen der Behörde. Deshalb sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen und gleichzeitig eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Nur so sichern Sie sich rechtlich ab, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist. Eine fortgesetzte Tätigkeit ohne Absicherung ist rechtlich riskant und nicht zu empfehlen.

Kann ich mit einem Widerspruch die Untersagung vorerst stoppen?

Ja, Sie können zusammen mit dem Widerspruch die „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Das bedeutet, dass die Behörde die Wirkung der Untersagung bis zur Entscheidung über den Widerspruch aussetzt. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Ihren Betrieb nicht sofort einstellen können. Der Antrag muss gut begründet sein – etwa durch laufende Verträge, finanzielle Verpflichtungen oder fehlende Alternativen zur Einkommenssicherung. Wird die Aussetzung gewährt, dürfen Sie vorerst weiterarbeiten.

Wie stehen die Chancen, dass der Widerspruch Erfolg hat?

Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. Wenn Sie zeigen können, dass Sie zahlungswillig sind, bereits Schulden abgebaut haben und an einer nachhaltigen Lösung arbeiten, steigen Ihre Chancen erheblich. Auch wenn die Untersagung auf veralteten Informationen beruht oder keine umfassende Einzelfallprüfung erfolgt ist, kann ein Widerspruch erfolgreich sein. Wichtig ist, dass Sie Ihre Argumente strukturiert vortragen und mit aussagekräftigen Belegen stützen. Auch eine Unterstützung durch Beratungsstellen kann hilfreich sein.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

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