Widerspruch gegen die Ablehnung der Niederlassungserlaubnis

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Widerspruch gegen die Ablehnung der Niederlassungserlaubnis – Vorlage anzeigen

Die Ablehnung einer beantragten Niederlassungserlaubnis ist ein schwerwiegender Verwaltungsakt – denn sie betrifft die dauerhafte Aufenthalts- und Lebensperspektive in Deutschland. Wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben, ist das nicht automatisch das Ende des Verfahrens. In vielen Fällen können Sie mit einem gut begründeten Widerspruch erfolgreich gegen die Entscheidung vorgehen – besonders wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen oder diese inzwischen nachweisen können.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Aktenzeichen]

An

[Name und Adresse der zuständigen Ausländerbehörde]

Ort, Datum: [Ort], [TT.MM.JJJJ]

Betreff: Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vom [Datum des Bescheids]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids] ein, mit dem mein Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § [z. B. § 9 oder § 26 AufenthG] abgelehnt wurde. Der Bescheid wurde mir am [Datum des Erhalts] zugestellt.

Nach Prüfung der Entscheidung halte ich die Ablehnung für nicht gerechtfertigt und bitte um eine erneute sachliche und rechtliche Bewertung.

Begründung:

[Bitte tragen Sie hier Ihre individuelle Begründung ein. Wurde die Mindestaufenthaltsdauer falsch berechnet? Gab es angeblich fehlende Rentenversicherungszeiten oder Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts, die Sie nun beilegen? Wurden Integrationsleistungen, Sprachkenntnisse oder andere Kriterien nicht berücksichtigt? Fügen Sie entsprechende Unterlagen bei, z. B. Versicherungsverläufe, Lohnabrechnungen, Mietverträge, Sprachzertifikate, Integrationskursbescheinigungen, Nachweise über Krankenversicherung und Steuerzahlungen.]

Ich bitte Sie um eine erneute Prüfung meines Antrags unter Einbeziehung der oben genannten Unterlagen und Sachverhalte. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen die Ablehnung der Niederlassungserlaubnis

Wann sich ein Widerspruch lohnt

Ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Niederlassungserlaubnis ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Entscheidung auf auslegbaren oder prüffähigen Gründen basiert. Die Voraussetzungen sind je nach Rechtsgrundlage (z. B. § 9, § 26, § 35 AufenthG) unterschiedlich, beinhalten aber meist Kriterien wie Mindestaufenthalt, Lebensunterhaltssicherung, Rentenversicherungszeiten, Straffreiheit, Sprachkenntnisse und Integration.

Typische Gründe für einen Widerspruch:

  • Falsche Berechnung der Aufenthaltsdauer: Zeiten mit Aufenthaltstitel oder Duldung wurden nicht korrekt berücksichtigt.
  • Unvollständige Rentenversicherungsnachweise: Nachweise wurden nachgereicht, aber im Bescheid nicht berücksichtigt.
  • Sicherung des Lebensunterhalts falsch bewertet: Lohnnachweise oder ergänzende Einkommen wurden übersehen.
  • Sprachnachweise und Integrationsleistungen nicht anerkannt: Nachweise über B1-Niveau oder Integrationskurse wurden übersehen oder nicht gewürdigt.
  • Formale Fehler oder fehlende Anhörung: Sie konnten sich vor der Entscheidung nicht äußern oder wurden nicht über Fristen informiert.

Wenn Sie durch Unterlagen belegen können, dass Sie die Anforderungen erfüllen, kann der Widerspruch zu einer positiven Neubewertung führen.

Was zur Frist zu beachten ist

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids schriftlich bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs, nicht das Versanddatum. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid enthält alle relevanten Fristinformationen. Versäumen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.

Gesetzliche Grundlage

Die Rechtsgrundlage für Ihren Widerspruch ist § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis ergeben sich je nach Fall aus §§ 9, 26, 35 oder 38a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Diese Paragraphen regeln unter anderem Daueraufenthalt, Familiennachzug, Schutzstatus und besondere Integrationsleistungen. Im Widerspruch sollten Sie sich konkret auf den angewendeten Paragraphen und Ihre individuelle Erfüllung der Kriterien beziehen.

Form und Einreichung

Damit Ihr Widerspruch wirksam und aussichtsreich ist, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Er muss schriftlich erfolgen – per Post, Fax oder persönlich mit Empfangsbestätigung.
  • Geben Sie klar an, gegen welchen Bescheid Sie Widerspruch einlegen (Datum, Aktenzeichen).
  • Begründen Sie sachlich, warum die Entscheidung aus Ihrer Sicht falsch war.
  • Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihre Aussagen belegen – insbesondere neue oder übersehene Nachweise.
  • Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und einen Einlieferungsnachweis auf.

Nutzen Sie unsere Vorlage als Grundlage und ergänzen Sie Ihre persönlichen Argumente gezielt anhand der Ablehnungsgründe im Bescheid.

Was nach dem Widerspruch geschieht

Nach Eingang Ihres Widerspruchs wird der Fall erneut geprüft – meist durch eine andere Abteilung oder Sachbearbeitung. Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen bis Monate betragen. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Entscheidung: Entweder wird Ihrem Widerspruch stattgegeben und die Niederlassungserlaubnis erteilt, oder er wird zurückgewiesen.

Im Fall einer Zurückweisung können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Bis dahin bleibt der ursprüngliche Ablehnungsbescheid wirksam. Unter bestimmten Voraussetzungen – z. B. bei § 81 Abs. 4 AufenthG – kann ein vorläufiges Aufenthaltsrecht bis zur Entscheidung über den Widerspruch bestehen.

FAQ rund um den Widerspruch

Wie lange muss ich in Deutschland gelebt haben, um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen?

Die übliche Mindestaufenthaltsdauer beträgt 5 Jahre mit einem Aufenthaltstitel – z. B. als Fachkraft oder auf humanitärer Grundlage (§ 9 AufenthG). Zeiten mit bestimmten Aufenthaltstiteln oder Aufenthaltsgestattungen können ggf. angerechnet werden. Bei Ehegatten Deutscher, anerkannten Flüchtlingen oder bestimmten Integrationsleistungen ist eine frühere Erteilung möglich. Im Widerspruch sollten Sie genau darlegen, welche Zeiten angerechnet werden müssten.

Wird mein Antrag abgelehnt, wenn ich einmal Arbeitslosengeld bezogen habe?

Nicht unbedingt. Entscheidend ist, ob Sie aktuell Ihren Lebensunterhalt sichern können, ohne dauerhaft auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein. Kurzzeitige Leistungen wie ALG I oder überbrückende Sozialleistungen müssen nicht zwingend zur Ablehnung führen – insbesondere, wenn Sie inzwischen wieder arbeiten oder andere Mittel nachweisen können. Im Widerspruch sollten Sie Ihre aktuelle finanzielle Lage mit Nachweisen untermauern.

Welche Unterlagen helfen im Widerspruch besonders weiter?

Wichtige Unterlagen sind u. a.: aktueller Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise, Nachweis über Krankenversicherung, Rentenversicherungsverlauf, Mietvertrag, Steuerbescheide, Sprachnachweise (mind. B1), Teilnahmebescheinigung am Integrationskurs, Führungszeugnis, ggf. Schul- oder Ausbildungsbescheinigungen der Kinder, Familienstandsnachweise. Je vollständiger und aktueller Ihre Unterlagen sind, desto besser stehen die Chancen auf Erfolg.

Kann ich während des Widerspruchs weiterhin arbeiten und wohnen bleiben?

In den meisten Fällen ja – wenn der Widerspruch fristgerecht eingelegt wurde, gilt nach § 81 Abs. 4 AufenthG der Aufenthaltstitel als fortbestehend, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Das umfasst auch das Recht auf Arbeit und Wohnung. Klären Sie im Zweifelsfall mit der Ausländerbehörde, ob Ihre Fiktionsbescheinigung entsprechend verlängert wird. So sichern Sie Ihren rechtmäßigen Aufenthalt und Ihre Rechte während des Verfahrens.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

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