Widerspruch gegen die Ablehnung der Einbürgerungszusicherung

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Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Widerspruch gegen die Ablehnung der Einbürgerungszusicherung – Vorlage anzeigen

Die Ablehnung einer Einbürgerungszusicherung kann ein großer Rückschlag sein – besonders wenn Sie schon viele Schritte im Verfahren durchlaufen haben. Diese Zusicherung ist oft der Schlüssel, um die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu können und damit die Einbürgerung abzuschließen. Wenn Sie mit einer solchen Ablehnung konfrontiert wurden, sind Sie bei uns genau richtig. Wir helfen Ihnen dabei, zu verstehen, warum eine Ablehnung erfolgen kann, wie Sie sinnvoll Widerspruch einlegen – und stellen Ihnen eine passende Vorlage zur Verfügung.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Aktenzeichen oder Geschäftszeichen]


An
[Name und Adresse der Einbürgerungsbehörde]


[Ort], [Datum]


Widerspruch gegen die Ablehnung der Einbürgerungszusicherung vom [Datum des Bescheids]


Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids], mit dem die Erteilung einer Einbürgerungszusicherung abgelehnt wurde, lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein. Der Bescheid ist mir am [Datum des Erhalts] zugegangen.


Ich kann die Ablehnung der Einbürgerungszusicherung nicht nachvollziehen. Nach meiner Auffassung liegen die Voraussetzungen für die Erteilung vor.


Begründung:

[Bitte schildern Sie hier Ihre persönliche Situation und nehmen Sie konkret Bezug auf die im Bescheid genannten Ablehnungsgründe. Erläutern Sie ggf., warum bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ob Unterlagen nachgereicht wurden oder ob Missverständnisse ausgeräumt werden können.]


Ich bitte um eine erneute Überprüfung unter Berücksichtigung der oben dargestellten Punkte.


Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung über den Eingang dieses Schreibens zu.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen die Ablehnung der Einbürgerungszusicherung

Widerspruch einlegen: Wann ist es angebracht?

Ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Einbürgerungszusicherung ist immer dann sinnvoll, wenn die Entscheidung auf einer fehlerhaften Bewertung Ihrer Unterlagen oder Lebensumstände beruht. Die Zusicherung ist ein rechtlich verbindlicher Schritt, bevor die eigentliche Einbürgerung abgeschlossen werden kann. Sie wird z. B. abgelehnt, wenn die Behörde meint, dass:

  • Sprachkenntnisse oder Integrationsnachweise fehlen: Auch wenn diese bereits vorliegen, aber nicht berücksichtigt wurden.
  • Die Sicherung des Lebensunterhalts nicht nachgewiesen ist: Dies kann z. B. durch befristete Arbeitsverträge oder fehlende Nachweise missverstanden worden sein.
  • Ein laufendes Strafverfahren besteht oder eine Vorstrafe falsch gewertet wurde.
  • Unklare Angaben zum Aufenthaltsstatus oder zur bisherigen Staatsangehörigkeit bestehen.
  • Die Behörde ihren Ermessensspielraum zu eng auslegt: Gerade bei langjährigem Aufenthalt, guten Deutschkenntnissen und familiärer Bindung zu Deutschland kann hier argumentiert werden.

Wenn Sie solche Punkte richtigstellen oder neue Unterlagen einreichen können, stehen die Chancen gut, dass Ihr Widerspruch Erfolg hat.

Nicht verpassen: Widerspruchsfrist

Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung bei der zuständigen Behörde einreichen. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Welche Vorschriften gelten?

Die rechtliche Grundlage für den Widerspruch bildet § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Die Regelungen zur Einbürgerungszusicherung selbst ergeben sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), insbesondere in Verbindung mit § 38 StAG, der regelt, dass eine Einbürgerung erst nach Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erfolgen kann – wofür in der Regel die Zusicherung erforderlich ist.

Einreichung leicht gemacht

Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden – möglichst gut lesbar und nachvollziehbar begründet. Die Einreichung kann auf folgenden Wegen erfolgen:

  • Per Post (Einschreiben mit Rückschein empfohlen)
  • Persönlich bei der Einbürgerungsbehörde mit Eingangsbestätigung
  • Per Fax mit Sendebericht

Fügen Sie unbedingt eine Kopie des ablehnenden Bescheids bei sowie alle Nachweise, die Ihre Argumentation stützen. Geben Sie klar an, gegen welchen Bescheid Sie sich wenden, und gehen Sie sachlich auf die Begründung der Behörde ein.

Eine Kopie des Schreibens und des Versandnachweises sollten Sie unbedingt aufbewahren.

Was passiert nach dem Widerspruch?

Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Behörde den Sachverhalt erneut. Meistens erfolgt diese Überprüfung durch eine andere Person oder Abteilung als beim ersten Bescheid. Je nach Umfang und Komplexität kann die Bearbeitungszeit zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten liegen.

Fällt die Entscheidung zu Ihren Gunsten aus, erhalten Sie die Einbürgerungszusicherung und können mit dem nächsten Schritt im Verfahren fortfahren. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, ergeht eine Widerspruchsentscheidung. Dagegen können Sie Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Das Verfahren ist in der Regel kostenfrei. Viele Fälle lassen sich jedoch bereits durch einen gut begründeten Widerspruch erfolgreich klären.

Antworten auf typische Fragen

Kann ich trotz Vorstrafe eine Einbürgerungszusicherung erhalten?

Nicht jede Vorstrafe führt automatisch zur Ablehnung einer Einbürgerung oder der Zusicherung. Entscheidend ist, um welche Art von Straftat es sich handelt, wann sie begangen wurde und welche Strafe verhängt wurde. Kleinere Delikte, wie zum Beispiel einmalige Geldstrafen unterhalb bestimmter Grenzen, schließen die Einbürgerung nicht zwingend aus. In Ihrem Widerspruch sollten Sie genau darlegen, warum die Vorstrafe aus Ihrer Sicht kein Hinderungsgrund mehr ist – etwa durch Resozialisierung, stabile Lebensverhältnisse oder den langen Zeitraum seit dem Vorfall. Fügen Sie ggf. Dokumente wie Führungszeugnisse oder Stellungnahmen bei.

Was ist, wenn ich die Lebensunterhaltssicherung nur teilweise erfüllen kann?

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht vollständig selbst sichern, z. B. durch Teilzeitarbeit oder ergänzende Sozialleistungen, kann das ein Grund für die Ablehnung der Einbürgerungszusicherung sein. Dennoch lohnt sich ein Widerspruch, wenn besondere Umstände vorliegen – etwa eine Erkrankung, Pflegeverantwortung oder zeitweise Einschränkungen am Arbeitsmarkt. Sie sollten im Widerspruch transparent erklären, warum Ihre aktuelle Situation keine dauerhafte Belastung darstellt, und ggf. Perspektiven aufzeigen (z. B. laufende Bewerbungsgespräche, Sprachkurse). In vielen Fällen kann die Behörde auch hier Ermessen ausüben.

Kann ich den Widerspruch auch auf Deutsch einreichen, wenn ich Hilfe beim Schreiben hatte?

Ja, der Widerspruch muss nicht in „perfektem“ Deutsch formuliert sein, um wirksam zu sein. Wichtig ist, dass Ihre Argumente klar und nachvollziehbar sind. Wenn Sie Unterstützung beim Verfassen hatten – etwa durch Beratungsstellen oder Freunde – ist das vollkommen in Ordnung. Erklären Sie Ihre Sicht der Dinge so konkret wie möglich. Die Behörde ist verpflichtet, den Inhalt Ihres Schreibens unabhängig vom sprachlichen Stil zu prüfen. Bei Bedarf kann auch ein Dolmetscher hinzugezogen werden oder eine begleitende Übersetzung eingereicht werden.

Wie lange ist die Einbürgerungszusicherung gültig, wenn sie doch erteilt wird?

Die Einbürgerungszusicherung ist in der Regel sechs Monate gültig, manchmal auch länger – abhängig vom jeweiligen Bundesland. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, sofern eine Aufgabe erforderlich ist. Sollten sich Verzögerungen bei der Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit ergeben, kann die Behörde auf Antrag eine Verlängerung der Frist gewähren. Daher ist es wichtig, nach Erhalt der Zusicherung zügig Kontakt mit den zuständigen Stellen des Herkunftslandes aufzunehmen und entsprechende Nachweise gegenüber der deutschen Behörde einzureichen.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

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