Widerspruch gegen den Widerruf der Duldung

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Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Widerspruch gegen den Widerruf der Duldung – Vorlage anzeigen

Der Widerruf einer Duldung ist für viele Betroffene ein schwerer Einschnitt – oft kommt er überraschend und bedeutet die unmittelbare Gefahr einer Abschiebung. Wenn Sie eine solche Entscheidung erhalten haben, stehen Sie nicht allein da. Auf dieser Seite finden Sie konkrete Hilfe: Wann sich ein Widerspruch lohnt, wie er aufgebaut sein muss und welche Argumente die Behörde überzeugen können. Unsere Vorlage hilft Ihnen, sich effektiv gegen den Widerruf zu wehren und Ihre Rechte zu wahren.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Aktenzeichen oder Geschäftszeichen]

An

[Name und Adresse der Ausländerbehörde]

Ort, Datum: [Ort], [TT.MM.JJJJ]

Widerspruch gegen den Widerruf meiner Duldung vom [Datum des Bescheids]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Widerruf meiner Duldung gemäß Ihrem Bescheid vom [Datum des Bescheids] ein. Der Bescheid wurde mir am [Datum des Erhalts] zugestellt.

Ich bin mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, da aus meiner Sicht die Voraussetzungen für eine Duldung weiterhin vorliegen bzw. der Widerruf auf falschen Annahmen beruht.

Begründung:

[Bitte geben Sie hier konkrete Gründe an, warum der Widerruf aus Ihrer Sicht unberechtigt ist. Zum Beispiel: bestehende Abschiebungshindernisse, schwerwiegende gesundheitliche Gründe, familiäre Bindungen in Deutschland, laufende Identitätsklärung, Ausbildungsduldung etc. Gehen Sie auf die Argumente im Bescheid ein und widerlegen Sie diese nachvollziehbar.]

Ich fordere Sie auf, die Entscheidung erneut zu prüfen und meine Duldung aufrechtzuerhalten.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen den Widerruf der Duldung

So erkennen Sie, ob sich ein Widerspruch lohnt

Ein Widerspruch gegen den Widerruf einer Duldung ist besonders wichtig, wenn sich Ihre persönliche Lage nicht wesentlich verändert hat oder neue Umstände hinzugekommen sind, die eine Abschiebung weiterhin unmöglich machen. Der Widerruf ist nur dann rechtmäßig, wenn die Gründe für die ursprüngliche Duldung vollständig entfallen sind und keine neuen Schutzbedarfe vorliegen.

Typische Situationen, in denen ein Widerspruch sinnvoll ist:

  • Fortbestehende Abschiebungshindernisse: z. B. keine Papiere verfügbar, fehlende Rücknahmeerklärung des Herkunftsstaates, Ausreiseunmöglichkeit wegen Krankheit.
  • Besondere familiäre oder soziale Bindungen: Kinder in Schule oder Ausbildung, langjähriger Aufenthalt, Integration in Deutschland.
  • Laufende Ausbildung oder Studium: bei Ausbildungsduldung oder Studienverhältnissen, die bisher nicht abgeschlossen sind.
  • Unvollständige Identitätsklärung nicht durch eigenes Verschulden: z. B. wenn Sie bei der Beschaffung von Dokumenten kooperiert haben.
  • Fehlinterpretation der Sachlage durch die Behörde: etwa Missverständnisse in Bezug auf Angaben, Nachweise oder Unterlagen.

Wenn einer oder mehrere dieser Gründe auf Sie zutreffen, sollten Sie unbedingt einen gut begründeten Widerspruch einreichen.

Zeitliche Vorgaben im Überblick

Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Widerrufsbescheids. Die genaue Frist finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens.

Welche Vorschriften gelten?

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), der die Erteilung und den Widerruf einer Duldung regelt, sowie aus § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für das Widerspruchsverfahren. Die Behörde muss prüfen, ob die Voraussetzungen für den Widerruf tatsächlich vorliegen – und Sie haben das Recht, Ihre Sichtweise darzulegen.

Schritt für Schritt einreichen

Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden und sollte alle relevanten Informationen und Argumente enthalten. Möglich ist die Abgabe auf diesen Wegen:

  • Per Post – Einschreiben wird empfohlen
  • Persönlich bei der Ausländerbehörde – mit Empfangsbestätigung
  • Per Fax – mit Sendebericht

Sie sollten unbedingt den Bescheid beilegen und direkt auf die Begründung im Schreiben der Behörde eingehen. Neue Nachweise – z. B. medizinische Gutachten, Ausbildungsnachweise, Schulbescheinigungen – erhöhen die Erfolgsaussichten deutlich. Heben Sie eine Kopie des Schreibens sowie aller Nachweise gut auf.

Was Sie nach dem Widerspruch erwarten können

Nach Einreichung des Widerspruchs prüft die Ausländerbehörde Ihre Argumente erneut. In der Regel wird der Vollzug des Widerrufs zunächst ausgesetzt, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Das kann einige Wochen bis Monate dauern. Wird dem Widerspruch stattgegeben, bleibt Ihre Duldung bestehen.

Wird der Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie eine schriftliche Widerspruchsentscheidung. Danach besteht die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Auch während des gerichtlichen Verfahrens kann vorläufiger Schutz beantragt werden. Ein Widerspruch lohnt sich also nicht nur rechtlich, sondern kann Ihnen auch Zeit und Handlungsspielraum verschaffen.

Fragen verständlich erklärt

Was kann ich tun, wenn ich krank bin und nicht abgeschoben werden kann?

In diesem Fall sollten Sie dem Widerspruch ein ärztliches Attest beifügen, das genau beschreibt, warum eine Abschiebung derzeit unzumutbar ist – z. B. wegen einer schweren chronischen Erkrankung, laufender Behandlung oder psychischer Belastung. Achten Sie darauf, dass das Attest konkrete Angaben enthält (Diagnose, Prognose, Risiken einer Unterbrechung). Die Ausländerbehörde muss solche Nachweise sorgfältig prüfen. Bei ernsthaften medizinischen Gründen kann die Duldung aufrechterhalten oder erneut erteilt werden. Wichtig ist, frühzeitig zu handeln und alle Unterlagen vollständig einzureichen.

Meine Identitätsklärung ist noch nicht abgeschlossen – kann ich trotzdem Widerspruch einlegen?

Ja, gerade bei laufender Identitätsklärung ist ein Widerruf der Duldung nicht ohne Weiteres zulässig. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv an der Klärung mitwirken – etwa durch Kontakt zur Botschaft, Antrag auf Papiere, Vorlegen früherer Dokumente. Wenn Sie kooperieren, darf Ihnen ein fehlendes Ergebnis nicht automatisch als „Verweigerung“ ausgelegt werden. Im Widerspruch sollten Sie nachweisen, welche Schritte Sie unternommen haben, und ggf. Zeugen oder Schreiben von Beratungsstellen beilegen. Oft führt das zu einer erneuten Duldung.

Ich bin in Ausbildung – darf meine Duldung trotzdem widerrufen werden?

Bei einer laufenden Ausbildung gelten besondere Schutzregeln. Wenn Sie sich in einer staatlich anerkannten Berufsausbildung befinden, kann eine sogenannte Ausbildungsduldung gemäß § 60c AufenthG greifen. Ein Widerruf Ihrer bisherigen Duldung kann in solchen Fällen rechtswidrig sein. Weisen Sie mit Ausbildungsnachweis, Vertrag und ggf. Bescheinigung der Schule nach, dass Sie weiterhin in Ausbildung sind. Die Behörde muss das berücksichtigen. Der Widerspruch kann hier besonders erfolgreich sein – häufig bleibt die Duldung bestehen oder wird sogar durch eine speziellere Duldungsform ersetzt.

Wie kann ich verhindern, dass ich während des Widerspruchs abgeschoben werde?

Nach Einlegung des Widerspruchs sollten Sie bei der Behörde sofort einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen oder darum bitten, von Abschiebungsmaßnahmen abzusehen, bis über den Widerspruch entschieden wurde. In eiligen Fällen kann auch das Verwaltungsgericht eingeschaltet werden. Begründen Sie, warum eine Abschiebung unzumutbar ist – z. B. wegen Krankheit, Familie oder Integrationsfortschritt. Belege wie Atteste, Schulbescheinigungen oder Arbeitsverträge helfen. Je besser Sie Ihre Situation dokumentieren, desto höher ist die Chance, dass Sie bis zur Entscheidung weiter in Deutschland bleiben dürfen.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.