Widerspruch gegen die Ablehnung der Blauen Karte EU
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Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen die Ablehnung der Blauen Karte EU – Vorlage anzeigen
Die Ablehnung einer Blauen Karte EU kann frustrierend und existenzbedrohend sein – besonders, wenn Sie bereits ein konkretes Jobangebot in Deutschland haben. Viele Fachkräfte aus dem Ausland erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen, doch formale Fehler, unvollständige Unterlagen oder Missverständnisse führen häufig zur Ablehnung. Wenn Sie betroffen sind, helfen wir Ihnen hier gezielt weiter: Wir erklären, wann ein Widerspruch sinnvoll ist, wie Sie ihn formulieren und welche Unterlagen Sie beifügen sollten. Nutzen Sie unsere Vorlage, um schnell und korrekt zu reagieren.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Aktenzeichen oder Geschäftszeichen]
[Name und Adresse der zuständigen Ausländerbehörde]
[Vorname Nachname]
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Entscheidung anfechten: In diesen Fällen möglich
Ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Blauen Karte EU ist dann angebracht, wenn die Entscheidung auf unvollständigen Informationen, einem Irrtum oder einer fehlerhaften Einschätzung beruht. In vielen Fällen kann ein solcher Widerspruch erfolgreich sein – insbesondere wenn die Gründe der Ablehnung konkret widerlegt oder ergänzt werden können.
Typische Gründe für eine unrechtmäßige Ablehnung sind:
- Missverständnisse bezüglich des Gehaltsniveaus: Das tatsächliche Bruttojahresgehalt liegt über der Grenze, wurde aber nicht korrekt nachgewiesen.
- Fehlende oder falsch bewertete Anerkennung des Hochschulabschlusses: Die Qualifikation ist vergleichbar, wurde aber nicht richtig eingestuft.
- Unvollständige Unterlagen: Ein Vertrag, ein Anerkennungsbescheid oder eine Gehaltsberechnung fehlte – diese können nachgereicht werden.
- Falsche Annahmen zur Tätigkeit: Die Beschäftigung entspricht sehr wohl dem Qualifikationsniveau, wurde jedoch anders bewertet.
- Ermessensspielräume nicht berücksichtigt: Etwa bei Berufsanfängern oder besonders gefragten Berufen mit leicht abweichenden Gehaltskonditionen.
Wenn einer dieser Punkte auf Ihren Fall zutrifft, sollten Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen nachreichen.
Wichtige Zeitvorgaben
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Ablehnungsbescheids. Das genaue Fristende finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Innerhalb dieser Frist muss der Widerspruch bei der zuständigen Ausländerbehörde eingegangen sein.
Gesetzliche Grundlage
Rechtsgrundlage ist § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) für die Blaue Karte EU in Verbindung mit § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), der das Widerspruchsverfahren regelt. Die Blaue Karte EU dient der erleichterten Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften und stellt konkrete Anforderungen an Qualifikation, Tätigkeit und Gehalt. Eine Ablehnung kann rechtlich angefochten werden, wenn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Formale Anforderungen
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Mögliche Wege zur Einreichung:
- Per Post – möglichst per Einschreiben
- Persönlich bei der Ausländerbehörde – mit Empfangsbestätigung
- Per Fax – mit Sendebestätigung
Geben Sie im Schreiben die genauen Gründe für Ihren Widerspruch an. Gehen Sie auf die Ablehnung im Detail ein und legen Sie alle fehlenden oder korrigierten Unterlagen bei – z. B. Anerkennungsbescheide, neue Arbeitsverträge oder Gehaltsnachweise. Eine strukturierte, sachliche Darstellung hilft der Behörde bei der erneuten Prüfung. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie aller Belege auf.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Nach Eingang des Widerspruchs wird Ihr Antrag nochmals geprüft – in der Regel von einer anderen Stelle oder einem anderen Sachbearbeiter. Die Bearbeitung dauert meist einige Wochen. Wenn dem Widerspruch stattgegeben wird, erhalten Sie die Blaue Karte EU ohne erneuten Antrag.
Falls der Widerspruch abgelehnt wird, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Das Verfahren ist in vielen Fällen kostenfrei und kann mit oder ohne Rechtsanwalt geführt werden. Viele Fehler lassen sich aber schon durch den Widerspruch korrigieren – besonders wenn Nachweise ergänzt oder Missverständnisse aufgeklärt werden.
Antworten auf typische Fragen
Welche Gehaltsgrenze gilt für die Blaue Karte EU aktuell?
Die Gehaltsgrenze für die Blaue Karte EU wird jährlich angepasst. Im Jahr 2025 liegt die allgemeine Mindestgrenze bei etwa 45.300 € brutto jährlich. Für sogenannte Engpassberufe – z. B. Ärzte, Ingenieure, IT-Fachkräfte – gilt eine reduzierte Grenze von rund 39.682 €. Wenn Ihr Arbeitsvertrag über diesem Betrag liegt, erfüllen Sie grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung. Wichtig: Die Behörde prüft auch, ob Ihr Gehalt der Qualifikation und Tätigkeit angemessen ist – eine klare Darstellung im Widerspruch kann hier helfen.
Mein Hochschulabschluss wurde abgelehnt – was kann ich tun?
Wenn Ihr Abschluss nicht als gleichwertig anerkannt wurde, lohnt sich ein genauer Blick in die Datenbank anabin oder ein Antrag auf individuelle Bewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen). Sollte die Behörde hier vorschnell geurteilt haben, legen Sie im Widerspruch dar, warum Ihre Qualifikation inhaltlich vergleichbar ist – idealerweise mit Lehrplänen, Übersetzungen oder offiziellen Stellungnahmen. Oft entstehen Ablehnungen nur wegen fehlender Dokumentation, nicht wegen tatsächlicher Ungleichwertigkeit.
Kann ich nach Ablehnung der Blauen Karte EU eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Ja, auch wenn die Blaue Karte EU abgelehnt wurde, können Sie prüfen lassen, ob eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 19c AufenthG in Frage kommt – z. B. für Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation oder in besonderen Einzelfällen. Diese Optionen bieten oft mehr Flexibilität, wenn etwa das Gehalt nicht ganz ausreicht oder der Abschluss noch nicht vollständig anerkannt ist. Wichtig ist, dass Sie mit der Behörde im Gespräch bleiben und aktiv alternative Möglichkeiten aufzeigen.
Ich habe alle Unterlagen eingereicht – warum wurde mein Antrag trotzdem abgelehnt?
Ablehnungen entstehen häufig nicht durch fehlende Unterlagen, sondern durch deren Bewertung. Möglicherweise wurde Ihr Gehalt falsch berechnet, der Abschluss nicht als ausreichend angesehen oder die Tätigkeit als nicht passend eingeschätzt. Im Widerspruch sollten Sie konkret darlegen, warum die Anforderungen doch erfüllt sind – etwa durch genauere Vertragsangaben, aktuelle Berechnungen oder zusätzliche Nachweise. Auch Missverständnisse bei der Berufsbezeichnung oder Zuordnung können eine Rolle spielen. Eine präzise Korrektur dieser Punkte verbessert Ihre Chancen deutlich.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.