Widerspruch gegen den Entzug der Amateurfunklizenz durch die Bundesnetzagentur
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Wichtige Informationen zu dieser Vorlage
Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen den Entzug der Amateurfunklizenz durch die Bundesnetzagentur – Vorlage anzeigen
Der Entzug der Amateurfunklizenz durch die Bundesnetzagentur ist für viele Betroffene ein schwerwiegender Einschnitt – nicht nur, weil damit eine Leidenschaft und langjährige Tätigkeit endet, sondern auch, weil der Bescheid oft auf Missverständnissen oder unvollständigen Informationen beruht. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Widerruf Ihrer Zulassung unrechtmäßig ist, zeigen wir Ihnen hier, wie Sie korrekt Widerspruch einlegen – inklusive einer Vorlage, die Sie sofort verwenden können.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[Rufzeichen und ggf. Aktenzeichen]
Referat 314 – Amateurfunk
Postfach 8001
53105 Bonn
[Bitte erläutern Sie hier ausführlich Ihre Sichtweise: z. B. ob ein Missverständnis vorliegt, ob Ihnen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, ob die Vorwürfe unzutreffend sind oder ob technische oder organisatorische Probleme zur angeblichen Pflichtverletzung führten. Gehen Sie sachlich auf die genannten Gründe im Bescheid ein.]
[Vorname Nachname]
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Beispiele für sinnvolle Widersprüche
Ein Widerspruch gegen den Entzug der Amateurfunklizenz ist immer dann sinnvoll, wenn Sie der Meinung sind, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Lizenzentzug nicht erfüllt sind oder die Entscheidung auf falschen Annahmen beruht. Die Bundesnetzagentur darf eine Zulassung nur unter bestimmten Bedingungen widerrufen.
Typische Gründe für einen berechtigten Widerspruch:
- Keine Pflichtverletzung: Die Ihnen vorgeworfenen Verstöße (z. B. unzulässige Aussendungen, fehlende Betriebserlaubnis, technische Mängel) liegen nicht vor oder sind belegbar widerlegt.
- Fehlende Anhörung: Sie wurden vor Erlass des Bescheids nicht ordnungsgemäß angehört oder Ihre Stellungnahme wurde nicht berücksichtigt.
- Technisches Missverständnis: Die Vorwürfe beruhen auf falscher Frequenzzuordnung, Interferenzen durch Dritte oder Störungen außerhalb Ihrer Kontrolle.
- Abhilfemaßnahmen ergriffen: Sie haben etwaige Mängel oder Versäumnisse behoben und zeigen Kooperationsbereitschaft.
- Unverhältnismäßigkeit: Der Lizenzentzug steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Vorwurf (z. B. erstmaliger Verstoß, geringe technische Relevanz).
Ein gut begründeter Widerspruch kann zur Rücknahme oder Aussetzung des Lizenzentzugs führen. Nutzen Sie diese Chance zur Klärung.
Wie lange bleibt Zeit?
Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Der Bescheid gilt in der Regel drei Tage nach dem Ausstellungsdatum als bekannt gegeben, sofern keine frühere Zustellung nachgewiesen werden kann.
Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für den Widerruf einer Amateurfunkzulassung ist § 49 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit der Amateurfunkverordnung (AFuV). Ein Widerspruch gegen diese Entscheidung ist nach § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zulässig. Die Behörde muss bei ihrer Entscheidung insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip und die Anhörungspflicht nach § 28 VwVfG beachten.
Was beim Einreichen zu beachten ist
Ihr Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name, Anschrift und Rufzeichen
- Datum des Bescheids und ggf. Aktenzeichen
- Ausführliche und sachliche Begründung, warum Sie den Lizenzentzug für rechtswidrig halten
- Nachweise: z. B. Stellungnahmen, technische Berichte, Prüfprotokolle, Zeugenaussagen
Reichen Sie den Widerspruch per Post oder Fax ein. Eine Kopie sollten Sie aufbewahren. Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung und halten Sie die Frist unbedingt ein.
Was als Nächstes passiert
Nach Eingang des Widerspruchs prüft die Bundesnetzagentur den Fall erneut. Dabei werden Ihre Argumente und Unterlagen berücksichtigt. In vielen Fällen führt ein Widerspruch zur Aufhebung oder Änderung des ursprünglichen Bescheids – insbesondere, wenn Sie technische Probleme nachweislich behoben oder die Sachlage plausibel erklärt haben.
Falls der Widerspruch abgelehnt wird, erhalten Sie eine Widerspruchsentscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Danach besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Viele Fälle lassen sich jedoch bereits im Vorverfahren einvernehmlich klären.
FAQ rund um den Widerspruch
Welche Gründe rechtfertigen den Entzug einer Amateurfunklizenz?
Ein Lizenzentzug kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen infrage, etwa bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen das Amateurfunkrecht. Dazu gehören beispielsweise nicht genehmigte Aussendungen auf gesperrten Frequenzen, Störungen anderer Dienste, technische Mängel, die trotz Aufforderung nicht behoben wurden, oder fehlende Mitwirkung bei Prüfungen. In jedem Fall muss die Bundesnetzagentur den Einzelfall sorgfältig prüfen und Ihre Stellungnahme berücksichtigen. Eine einmalige Verfehlung oder ein Missverständnis reicht in der Regel nicht aus, um sofort einen Entzug zu rechtfertigen.
Ich wurde gar nicht angehört – ist das zulässig?
Nein, gemäß § 28 VwVfG ist die Bundesnetzagentur verpflichtet, Ihnen vor einer belastenden Entscheidung wie dem Lizenzentzug die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Wird diese Anhörung unterlassen, liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur Rechtswidrigkeit des Bescheids führen kann. In Ihrem Widerspruch sollten Sie dies ausdrücklich rügen und darauf hinweisen, dass Ihnen keine Gelegenheit zur Klärung eingeräumt wurde. Oft genügt dieser Hinweis, um das Verfahren neu aufzurollen oder den Bescheid aufzuheben.
Wie beweise ich, dass die Vorwürfe nicht zutreffen?
Führen Sie möglichst konkrete technische Nachweise an – etwa Prüfprotokolle Ihrer Geräte, Stellungnahmen von Funkamateuren aus Ihrem Umfeld, Fotos, Logs oder technische Dokumentation. Wenn Ihnen bestimmte Handlungen vorgeworfen werden, z. B. Störungen oder unzulässige Signale, können Sie Gegengutachten einreichen oder auf objektive Fehlerquellen hinweisen. Je besser Sie die Abläufe dokumentieren und belegen, dass Sie korrekt gearbeitet haben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Widerspruch erfolgreich ist.
Kann ich nach dem Widerspruch weiter funken?
Solange der Entzugsbescheid nicht bestandskräftig ist, dürfen Sie Ihre Zulassung grundsätzlich weiter nutzen. Das bedeutet: Wenn Sie fristgerecht Widerspruch eingelegt haben, wirkt dieser aufschiebend – Sie behalten bis zur Entscheidung Ihre Amateurfunkrechte. Beachten Sie jedoch, dass Sie sich weiterhin regelkonform verhalten müssen. Verstöße während des laufenden Verfahrens können Ihre Chancen erheblich verschlechtern. Klären Sie bei Unsicherheit schriftlich mit der Behörde, ob ein Sofortvollzug angeordnet wurde, was in Ausnahmefällen möglich ist.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.