Widerspruch gegen die Ablehnung der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur
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Wichtige Informationen zu dieser Vorlage
Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen die Ablehnung der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur – Vorlage anzeigen
Eine abgelehnte Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur kann weitreichende Folgen haben – etwa für Unternehmen, Forschungsprojekte oder Veranstaltungen, die auf eine bestimmte Funkfrequenz angewiesen sind. Wenn Sie sicher sind, dass Ihr Antrag berechtigt war, können Sie mit einem gut begründeten Widerspruch reagieren. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich zur Wehr setzen und liefern Ihnen eine direkt einsetzbare Vorlage.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Aktenzeichen oder Antragsnummer]
Referat 222 – Frequenzzuteilungen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Begründung:
[Bitte schildern Sie hier konkret, warum Sie den Anspruch auf Frequenzzuteilung für gegeben halten: z. B. ob die Voraussetzungen erfüllt waren, ob alle Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, ob technische oder organisatorische Gründe fälschlich zur Ablehnung führten oder ob eine fehlerhafte Einschätzung der Bedarfslage oder Nutzung vorliegt.]
[Vorname Nachname]
Widerspruchsvorlage herunterladen
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Entscheidung anfechten: In diesen Fällen möglich
Ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Frequenzzuteilung ist dann sinnvoll, wenn die Entscheidung aus Sicht des Antragstellers auf einer unzutreffenden Bewertung der rechtlichen, technischen oder organisatorischen Voraussetzungen beruht.
Typische Gründe für eine unberechtigte Ablehnung – und damit für einen erfolgreichen Widerspruch:
- Erfüllte Voraussetzungen übersehen: Alle Anforderungen der Frequenzzuteilungsrichtlinien waren erfüllt, wurden aber im Bescheid nicht korrekt gewürdigt.
- Unvollständige Aktenlage bei der Behörde: Eingereichte Unterlagen wurden nicht oder falsch berücksichtigt.
- Missverständnis hinsichtlich des Verwendungszwecks: Der tatsächliche Bedarf oder der beantragte Einsatzbereich wurde nicht korrekt eingeordnet.
- Technische Realisierbarkeit gegeben: Die Frequenz kann ohne Störungen anderer Nutzer genutzt werden, entgegen der Annahme im Bescheid.
- Vorliegende Zuteilungen vergleichbarer Art: In ähnlich gelagerten Fällen wurde eine Frequenzzuteilung bereits genehmigt.
Mit einem fundierten Widerspruch können Sie die Bundesnetzagentur zur erneuten Prüfung veranlassen und so Ihre Chancen auf eine Zuteilung erhöhen.
Wie lange bleibt Zeit?
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Als Bekanntgabe gilt in der Regel der dritte Tag nach dem Bescheiddatum, sofern keine frühere Zustellung nachgewiesen wird.
Gesetzliche Grundlage
Rechtsgrundlage für die Frequenzzuteilung und deren Ablehnung ist das Telekommunikationsgesetz (TKG), insbesondere §§ 91 bis 93 TKG. Der Widerspruch richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, Frequenzen diskriminierungsfrei und effizient zuzuweisen – ein abgelehnter Antrag kann bei berechtigtem Bedarf angefochten werden.
Widerspruch korrekt einreichen
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten
- Aktenzeichen oder Antragsnummer des Ablehnungsbescheids
- Datum des Bescheids und die beantragte Frequenz
- Ausführliche Begründung, warum die Ablehnung aus Ihrer Sicht unzutreffend ist
- Ggf. technische Unterlagen, Nutzungskonzepte, Nachweise zur Bedarfslage oder Stellungnahmen Dritter
Der Widerspruch kann per Post oder Fax eingereicht werden. Elektronische Einreichung ist über De-Mail oder das besondere Behördenpostfach (beBPo) möglich. Eine Eingangsbestätigung sollten Sie stets anfordern.
Was als Nächstes passiert
Nach Eingang des Widerspruchs prüft die Bundesnetzagentur den Antrag erneut. Dabei werden Ihre Argumente und eingereichten Nachweise berücksichtigt. Die Bearbeitung kann je nach Komplexität mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wird dem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie einen Zuteilungsbescheid. Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie eine schriftliche Widerspruchsentscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung – Sie können dann Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Viele Fälle werden jedoch bereits im Widerspruchsverfahren geklärt, insbesondere wenn sachlich fundierte Einwände vorliegen.
Fragen verständlich erklärt
Kann ich eine Frequenzzuteilung mehrfach beantragen, wenn sie einmal abgelehnt wurde?
Ja, Sie können grundsätzlich jederzeit einen neuen Antrag stellen – auch nach einer Ablehnung. Allerdings sollten Sie vorher prüfen, ob sich an den Voraussetzungen oder der Begründung etwas geändert hat. Ein bloß inhaltsgleicher Folgeantrag ohne neue Aspekte wird meist ebenfalls abgelehnt. Alternativ empfiehlt sich ein Widerspruch gegen die ursprüngliche Ablehnung, wenn Sie der Ansicht sind, dass diese unzutreffend war. Im Widerspruchsverfahren können auch Fehler im Antragsprozess oder bei der Bewertung korrigiert werden.
Welche Rolle spielt der Verwendungszweck bei der Frequenzzuteilung?
Der Verwendungszweck ist ein zentrales Kriterium bei der Entscheidung über eine Frequenzzuteilung. Die Bundesnetzagentur prüft, ob der beantragte Einsatzbereich dem Frequenzplan entspricht, keine Störungen verursacht und dem Allgemeinwohl dient oder privaten Bedarf sachlich rechtfertigt. Wenn die Ablehnung auf einer falschen oder missverständlichen Beschreibung des Zwecks beruht, sollten Sie dies im Widerspruch unbedingt klarstellen und mit konkreten Beispielen oder technischen Konzepten untermauern.
Was tun, wenn die Ablehnung auf einem technischen Missverständnis beruht?
In solchen Fällen sollten Sie technische Details verständlich aufbereiten und gegebenenfalls ein Gutachten oder eine Stellungnahme eines Fachbetriebs beifügen. Häufig beruhen Ablehnungen auf vorschnellen Annahmen über Interferenzrisiken oder Nutzungsprofile. Zeigen Sie im Widerspruch auf, wie Ihr Frequenzeinsatz funktioniert und warum er keinen Konflikt mit bestehenden Nutzungen verursacht. Je präziser Ihre Erklärung, desto besser die Aussichten auf eine positive Neubewertung durch die Bundesnetzagentur.
Wie lange dauert die Entscheidung über meinen Widerspruch?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab – einfache Fälle können binnen weniger Wochen entschieden werden, komplexere Verfahren mit technischer Prüfung oder Beteiligung anderer Stellen dauern länger. Durchschnittlich sollten Sie mit 4 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Bei dringenden Projekten können Sie auf den Zeitdruck hinweisen und ggf. um beschleunigte Bearbeitung bitten. Wichtig: Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.