Widerspruch gegen die Ablehnung der Ausfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft

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Wichtige Informationen zu dieser Vorlage

Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Widerspruch gegen die Ablehnung der Ausfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft – Vorlage anzeigen

Wenn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ihren Antrag auf eine Ausfuhrgenehmigung ablehnt, bedeutet das oft erhebliche wirtschaftliche Einschränkungen – besonders für exportorientierte Unternehmen. Doch nicht jede Ablehnung ist endgültig oder berechtigt. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie vorgehen – samt rechtsfester Vorlage.

[Vorname Nachname / Firmenname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Vorgangsnummer oder AZ des Bescheids]

An

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat [zuständiges Referat eintragen, z. B. 414]
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn

Ort, Datum: [Ort], [TT.MM.JJJJ]

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom [Datum], Vorgangsnummer: [Vorgangsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] ein, mit dem mein Antrag auf Ausfuhrgenehmigung für [konkrete Ware / Warengruppe] mit dem Bestimmungsland [Land] abgelehnt wurde.

Ich halte die Entscheidung für sachlich und rechtlich nicht gerechtfertigt.

Begründung:

[Bitte erläutern Sie hier ausführlich die Gründe Ihres Widerspruchs, z. B. ob die Voraussetzungen der Ausfuhrliste erfüllt sind, ob besondere Endverwendungsnachweise oder Zertifikate vorliegen, ob Missverständnisse oder falsche Einschätzungen zur Ablehnung führten, oder ob sich politische Bewertungen inzwischen geändert haben. Fügen Sie ggf. Erläuterungen zur zivilen Endverwendung, zu den Empfängern und zum Exportzweck bei.]

Ich beantrage die erneute Prüfung meines Antrags unter Berücksichtigung der hier dargelegten Argumente und Unterlagen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname / Name des Verantwortlichen]

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Widerspruch gegen die Ablehnung der Ausfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft

In welchen Fällen ein Widerspruch Sinn macht

Ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Ausfuhrgenehmigung kann in vielen Fällen gerechtfertigt sein – insbesondere, wenn alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt wurden, die Ablehnung aber auf Zweifeln oder fehlerhaften Einschätzungen beruht.

Diese Gründe sprechen für einen Widerspruch:

  • Zivile Endverwendung ist eindeutig: Der geplante Exportzweck ist unbedenklich, wurde aber nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Unterlagen waren vollständig und korrekt: Relevante Nachweise wurden eingereicht, aber im Verfahren übersehen oder falsch bewertet.
  • Keine Rüstungsgüter oder Dual-Use-Problematik: Die Ware fällt nicht unter kontrollierte Kategorien, wurde aber fälschlich so eingestuft.
  • Neutrale Empfängerstruktur: Der ausländische Empfänger ist seriös, nicht gelistet und verfolgt keinen kritischen Zweck.
  • Geopolitische Lage hat sich geändert: Frühere Bedenken könnten durch neue politische oder wirtschaftliche Entwicklungen entfallen sein.

Ein präzise formulierter Widerspruch kann zur Korrektur der Entscheidung führen oder zumindest eine neue, objektive Prüfung veranlassen.

Wie lange bleibt Zeit?

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ablehnungsbescheids schriftlich beim BAFA einzureichen. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach dem Datum des Bescheids, sofern keine frühere Zustellung nachgewiesen werden kann.

Welche Vorschriften gelten?

Die rechtlichen Grundlagen für Ausfuhrgenehmigungen finden sich im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), insbesondere in Verbindung mit der Ausfuhrliste (Anlage zur AWV). Die Ablehnung und das Widerspruchsverfahren richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Das BAFA ist verpflichtet, jeden Antrag sachgerecht und unter Berücksichtigung der außenwirtschaftsrechtlichen Interessen zu prüfen.

Form und Einreichung

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – per Post oder Fax. Folgende Angaben sind für eine vollständige Bearbeitung notwendig:

  • Vorgangsnummer oder Aktenzeichen des abgelehnten Antrags
  • Detaillierte Beschreibung der Ware, des Empfängers und des Verwendungszwecks
  • Klare Begründung, warum die Ablehnung aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist
  • Ggf. ergänzende Unterlagen: z. B. Endverbleibserklärung, technische Beschreibungen, Zertifikate, Handelsdokumente

Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie einen Nachweis der Absendung (z. B. Einschreiben) auf. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung vom BAFA an, um Ihre Fristwahrung zu dokumentieren.

Der Weg nach dem Widerspruch

Nach Eingang Ihres Widerspruchs wird das Verfahren erneut geprüft – ggf. unter Einbeziehung anderer Behörden oder Fachreferate. In vielen Fällen erfolgt eine Neubewertung der Umstände, insbesondere wenn Sie zusätzliche Informationen oder Nachweise vorlegen konnten. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern, je nach Komplexität und sicherheitspolitischer Relevanz der Ware.

Wird Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben, erhalten Sie eine Widerspruchsentscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Danach haben Sie die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. In zahlreichen Fällen kann jedoch bereits das Widerspruchsverfahren zu einer einvernehmlichen Lösung führen.

FAQ rund um den Widerspruch

Welche Chancen hat ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Ausfuhrgenehmigung?

Die Erfolgsaussichten hängen stark von der Art der Ware, dem Bestimmungsland und der Qualität Ihrer Begründung ab. Wenn Ihre Ware zivil genutzt wird, alle Unterlagen vollständig sind und keine sicherheitspolitischen Bedenken bestehen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Widerspruch erfolgreich ist. Auch bei Missverständnissen oder lückenhaften Informationen im Erstverfahren kann die erneute Prüfung zu einer Genehmigung führen. Wichtig ist, dass Sie sachlich und fundiert argumentieren und alle relevanten Dokumente beifügen.

Was tun, wenn die Ablehnung mit Sicherheitsbedenken begründet wird?

In solchen Fällen sollten Sie besonders detailliert darlegen, warum von Ihrer Ware keine sicherheitspolitische Relevanz ausgeht. Erklären Sie den zivilen Verwendungszweck, die Rolle des Empfängers und die Endverbleibsstruktur. Legen Sie Nachweise bei, z. B. Endverbleibserklärungen, Produktbeschreibungen und technische Unterlagen. Häufig lässt sich damit belegen, dass die Bedenken unbegründet sind. Auch eine Stellungnahme des Empfängers kann hilfreich sein. Je transparenter und vollständiger Ihre Unterlagen, desto eher kann das BAFA seine Einschätzung revidieren.

Kann ich während des Widerspruchsverfahrens exportieren?

Nein, solange keine gültige Ausfuhrgenehmigung vorliegt, dürfen Sie die betroffenen Güter nicht ausführen. Ein laufender Widerspruch ändert daran nichts. Der Export ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat nach dem AWG dar. Sie sollten daher unbedingt das Ende des Widerspruchsverfahrens abwarten. Wenn ein dringender Export erforderlich ist, kann eventuell ein Eilrechtsschutzverfahren beim Verwaltungsgericht beantragt werden. Dies sollten Sie jedoch nur in Abstimmung mit einem juristischen Berater erwägen.

Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren beim BAFA?

Die Dauer ist abhängig vom Einzelfall. Einfache Verfahren mit klarer Datenlage können in wenigen Wochen abgeschlossen sein. Bei sicherheitsrelevanten Gütern, Empfängern in Drittländern oder unklaren Endverwendungen kann das Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen vollständig einreichen und auf eventuelle Rückfragen zügig reagieren. Verzögerungen entstehen häufig durch fehlende Nachweise oder ausstehende Abstimmungen mit anderen Behörden oder Ministerien.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

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