Widerspruch gegen das Alkoholverbot und den Platzverweis durch das Ordnungsamt

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Wichtige Informationen zu dieser Vorlage

Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Widerspruch gegen das Alkoholverbot und den Platzverweis durch das Ordnungsamt – Vorlage anzeigen

Wenn Ihnen ein Platzverweis vom Ordnungsamt wegen angeblichen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum erteilt wurde, kann das erhebliche Folgen haben – vor allem, wenn dies ohne konkrete Störung oder eindeutigen Nachweis erfolgte. Nicht jeder Alkoholkonsum im Freien ist automatisch verboten. Wenn Sie die Maßnahme für unverhältnismäßig oder unbegründet halten, können Sie Widerspruch einlegen. Hier erfahren Sie, wie das geht – mit einer geprüften Vorlage und rechtssicheren Tipps.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Aktenzeichen oder Geschäftszeichen]


An

[Name der Stadt / des Ordnungsamts]
[Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr oder Ordnung]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


Ort, Datum: [Ort], [TT.MM.JJJJ]


Widerspruch gegen den Platzverweis wegen Alkoholkonsums vom [Datum], Aktenzeichen: [Aktenzeichen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihre Maßnahme vom [Datum] ein, mit der mir ein Platzverweis gemäß [genannte Vorschrift, z. B. § xx PolG / OBG] wegen angeblichen Verstoßes gegen das Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum erteilt wurde.


Ich halte den Platzverweis für rechtswidrig.
Begründung:
[Bitte führen Sie hier Ihre konkreten Einwände aus: z. B. kein aktiver Alkoholkonsum, kein Verstoß gegen konkret gekennzeichnete Verbotszone, unverhältnismäßige Maßnahme, keine Störung der öffentlichen Ordnung, keine Vorwarnung, fehlerhafte Sachverhaltsdarstellung.]


Ich beantrage daher die Aufhebung der Maßnahme sowie eine Bestätigung, dass der Platzverweis nicht weiter als Verwaltungsakt gegen mich geführt wird.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen das Alkoholverbot und den Platzverweis durch das Ordnungsamt

Widerspruch einlegen: Wann ist es angebracht?

Ein Widerspruch gegen einen Platzverweis wegen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum ist gerechtfertigt, wenn die Maßnahme unverhältnismäßig war oder auf einer unzutreffenden Einschätzung beruhte. Nicht jede Ordnungswidrigkeit rechtfertigt sofort einen Platzverweis – dieser muss auf konkrete Gefahren gestützt sein.

Häufige Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch:

  • Kein Verstoß gegen klar definiertes Alkoholverbot: Sie befanden sich nicht in einer gekennzeichneten Verbotszone oder kein ausdrückliches Verbot bestand zum Zeitpunkt des Vorfalls.
  • Kein aktiver Konsum: Es wurde keine konkrete Handlung festgestellt (z. B. nur Besitz einer Flasche, aber kein Trinken).
  • Keine Störung der öffentlichen Ordnung: Weder Lärm, Gefährdung noch Belästigung ging von Ihnen aus.
  • Keine Vorwarnung oder mildere Maßnahme: Die Maßnahme erfolgte ohne vorherige Ansprache oder ohne Prüfung milderer Mittel.
  • Fehlerhafte oder unklare Sachverhaltsdarstellung: Der Bescheid enthält widersprüchliche oder pauschale Begründungen.

In diesen Fällen kann der Widerspruch zur Aufhebung oder Korrektur des Verwaltungsakts führen.

Fristen und Termine

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids oder der schriftlichen Mitteilung über den Platzverweis eingereicht werden. Maßgeblich ist in der Regel das Datum der Zustellung oder Übergabe vor Ort, sofern dokumentiert.

Juristische Rahmenbedingungen

Rechtsgrundlage für Platzverweise ist in der Regel das jeweilige Landes-Polizeigesetz (z. B. § 34 PolG NRW, § 29 PolG BW), kombiniert mit örtlichen Gefahrenabwehrverordnungen oder Alkoholkonsumverbotssatzungen. Der Widerspruch richtet sich nach § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und den allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Maßnahmen müssen verhältnismäßig, sachlich begründet und dokumentiert sein.

Formale Anforderungen

Der Widerspruch ist schriftlich einzureichen – per Post oder per Fax – und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse
  • Aktenzeichen oder Datum des Platzverweises
  • Ort und Uhrzeit des Vorfalls
  • Konkrete Begründung, warum die Maßnahme aus Ihrer Sicht unrechtmäßig war
  • Ggf. Zeugenangaben oder andere Nachweise (Fotos, Videos, schriftliche Stellungnahmen)

Fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an und bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie einen Versandnachweis auf.

Ablauf nach dem Widerspruch

Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft das Ordnungsamt die Sach- und Rechtslage erneut. Die Prüfung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, wird der Verwaltungsakt aufgehoben und nicht weiter verwertet. Bei Ablehnung erhalten Sie eine förmliche Widerspruchsentscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Sie können dann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Bei guter Begründung ist eine Aufhebung jedoch häufig bereits im Verwaltungsverfahren möglich.

Fragen und Antworten

Muss ein Alkoholverbot immer ausgeschildert sein?

Ja, in der Regel muss ein öffentliches Alkoholverbot durch Schilder, Satzungen oder Aushänge klar kenntlich gemacht sein. Ein bloßes „allgemeines Verhaltenserwarten“ reicht nicht aus, um eine Sanktion wie einen Platzverweis rechtssicher zu begründen. In Ihrem Widerspruch können Sie darlegen, dass Sie keine Kenntnis vom Verbot hatten und auch keine erkennbare Ausschilderung vorhanden war. Das Ordnungsamt muss dann darlegen, ob und wie das Verbot konkret gültig war.

Was, wenn ich keinen Alkohol konsumiert habe, sondern nur eine Flasche bei mir hatte?

Allein der Besitz eines alkoholischen Getränks ist kein Beweis für aktiven Konsum. Ein Platzverweis muss auf tatsächlichem Verhalten basieren, nicht auf bloßen Annahmen. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht getrunken haben – z. B. durch Zeugen oder durch fehlende Beobachtung einer konkreten Handlung – kann dies im Widerspruch entscheidend sein. Die Maßnahme könnte dann als unbegründet eingestuft werden.

Kann ich gegen einen Platzverweis auch nachträglich noch klagen?

Ja, wenn Sie einen förmlichen Platzverweis erhalten haben, können Sie – nach erfolglosem Widerspruch – innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Der Platzverweis ist ein Verwaltungsakt, der gerichtlich überprüft werden kann. Die Klage kann auch darauf abzielen, die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen, selbst wenn der Platzverweis zeitlich abgelaufen ist. Dies kann z. B. wichtig sein für Ihren Leumund oder bei wiederholten Vorwürfen.

Was passiert, wenn ich keinen Widerspruch einlege?

Wenn Sie keinen Widerspruch innerhalb der Monatsfrist einreichen, wird der Platzverweis bestandskräftig. Das bedeutet, Sie können sich später nicht mehr dagegen wehren – auch wenn der Bescheid unrechtmäßig war. Zudem kann die Maßnahme dann als „rechtmäßig akzeptiert“ gewertet werden, was sich bei zukünftigen Verfahren oder Polizeikontrollen negativ auswirken kann. Ein rechtzeitiger Widerspruch schützt daher nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig Ihre Rechte.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

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