Widerspruch gegen die Arbeitsgenehmigung für Drittstaatler

Laden Sie hier die kostenlose Vorlage für Ihren Widerspruch herunter und reichen Sie ihn schnell und einfach ein.

Wichtige Informationen zu dieser Vorlage

Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Widerspruch gegen die Arbeitsgenehmigung für Drittstaatler – Vorlage anzeigen

Die Ablehnung einer Arbeitsgenehmigung kann ein herber Rückschlag sein – besonders, wenn Sie als Drittstaatsangehöriger bereits ein konkretes Arbeitsangebot in Deutschland haben. Die Gründe für eine Ablehnung sind vielfältig, aber nicht immer rechtmäßig. Viele Entscheidungen beruhen auf fehlenden Unterlagen oder falschen Annahmen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann sich ein Widerspruch lohnt, wie er aufgebaut ist und worauf Sie achten müssen. Nutzen Sie unsere geprüfte Vorlage, um Ihre berufliche Perspektive in Deutschland zu sichern.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Aktenzeichen oder Geschäftszeichen]


An
[Name und Adresse der zuständigen Ausländerbehörde]


Ort, Datum: [Ort], [TT.MM.JJJJ]


Widerspruch gegen die Ablehnung meiner Arbeitsgenehmigung vom [Datum des Bescheids]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids] ein, mit dem mein Antrag auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung abgelehnt wurde. Der Bescheid wurde mir am [Datum des Erhalts] zugestellt.


Ich bin der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung gemäß § 4a AufenthG i. V. m. § 39 AufenthG vorliegen und die Ablehnung daher nicht gerechtfertigt ist.


Begründung:

[Bitte erläutern Sie hier konkret Ihre persönliche Situation: z. B. ein bestehendes Arbeitsangebot, fachliche Qualifikationen, positive Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit, besondere familiäre oder wirtschaftliche Bindungen an Deutschland, integrationsfördernde Aspekte. Fügen Sie ggf. neue Nachweise oder Erklärungen bei, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht berücksichtigt wurden.]


Ich bitte um eine erneute Prüfung unter Einbeziehung der oben genannten Gesichtspunkte.


Bitte senden Sie mir eine schriftliche Eingangsbestätigung dieses Schreibens zu.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Widerspruchsvorlage herunterladen

Wählen Sie aus, ob Sie die Vorlage als PDF oder Word-Dokument herunterladen möchten.



Widerspruch gegen die Arbeitsgenehmigung für Drittstaatler

Entscheidung anfechten: In diesen Fällen möglich

Ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Arbeitsgenehmigung ist häufig sinnvoll – besonders dann, wenn alle Voraussetzungen für eine Beschäftigung eigentlich erfüllt sind, aber die Behörde aus formalen oder sachlichen Gründen ablehnt. Oft lassen sich solche Entscheidungen mit ergänzenden Unterlagen oder einer klaren Begründung erfolgreich anfechten.

Ein Widerspruch kann Erfolg haben in folgenden Fällen:

  • Das Arbeitsangebot erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, wurde aber unvollständig bewertet: z. B. klare Tätigkeitsbeschreibung oder Entlohnung nach Tarifvertrag liegt vor.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat zugestimmt oder keine Einwände erhoben, diese Einschätzung wurde aber nicht berücksichtigt.
  • Ihr Aufenthaltsstatus erlaubt eine Erwerbstätigkeit, wurde aber falsch eingeschätzt.
  • Es bestehen integrationsfördernde Aspekte: z. B. Sprachkenntnisse, Ausbildung in Deutschland, familiäre Bindungen.
  • Es liegt ein Fachkräftemangel in Ihrem Berufsfeld vor: dies kann in der Abwägung zugunsten einer Genehmigung sprechen.

Wenn einer dieser Punkte auf Ihren Fall zutrifft, können Sie mit einem gut begründeten Widerspruch die Entscheidung anfechten.

Nicht verpassen: Widerspruchsfrist

Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids einreichen. Achten Sie dabei genau auf das Datum in der Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens. Verspätete Widersprüche werden in der Regel nicht mehr berücksichtigt.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für den Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung ergibt sich aus § 4a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit regelt, sowie aus § 39 AufenthG in Verbindung mit der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Der Widerspruch richtet sich nach den Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 68 ff. VwGO). Die Ausländerbehörde ist verpflichtet, die Sachlage nach Eingang des Widerspruchs erneut vollständig zu prüfen.

Schritt für Schritt einreichen

Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden. Zulässige Wege sind:

  • Per Post (idealerweise per Einschreiben)
  • Persönlich bei der Ausländerbehörde – mit Eingangsbestätigung
  • Per Fax – mit Sendebestätigung

Im Schreiben müssen Sie klar angeben, auf welchen Bescheid Sie sich beziehen, und die Gründe für Ihre Einwände nachvollziehbar schildern. Fügen Sie unbedingt alle relevanten Unterlagen bei – z. B. Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweise, Stellungnahmen der Bundesagentur für Arbeit oder Arbeitgeberbestätigungen. Heben Sie eine Kopie des Schreibens und aller Belege für Ihre Unterlagen auf.

Was Sie nach dem Widerspruch erwarten können

Nach Eingang Ihres Widerspruchs wird die Entscheidung über Ihren Antrag erneut überprüft. Die Bearbeitung kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern. Wenn neue Unterlagen oder Argumente überzeugen, wird die Ablehnung zurückgenommen und die Arbeitsgenehmigung erteilt.

Wird der Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie eine formelle Widerspruchsentscheidung. Gegen diese können Sie Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend, kann aber hilfreich sein. Während des laufenden Widerspruchsverfahrens wird eine Beschäftigungserlaubnis nicht automatisch gewährt – es kann jedoch eine vorläufige Duldung oder Nebenbestimmung beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Mein Arbeitgeber will mich sofort einstellen – hilft das im Widerspruch?

Ja, ein konkretes, unterschriebenes Arbeitsangebot mit sofortigem Bedarf kann Ihre Erfolgschancen im Widerspruchsverfahren deutlich erhöhen. Besonders wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass Ihre Position dringend besetzt werden muss und kein deutscher oder EU-Bewerber zur Verfügung steht, stärkt das Ihre Argumentation. Solche Nachweise sollten dem Widerspruch unbedingt beigelegt werden – idealerweise ergänzt durch eine Stellungnahme des Arbeitgebers und die Darstellung der arbeitsmarktlichen Dringlichkeit.

Ich bin gut qualifiziert – warum wurde mein Antrag trotzdem abgelehnt?

Auch mit einer guten Qualifikation kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn z. B. der Abschluss nicht anerkannt wurde, der Arbeitsvertrag als unklar bewertet wurde oder die Bundesagentur für Arbeit keine Zustimmung erteilt hat. Im Widerspruch sollten Sie genau beschreiben, warum Sie aus Ihrer Sicht die Voraussetzungen erfüllen. Fügen Sie vollständige Unterlagen bei – etwa Diplome, Anerkennungsbescheide, Übersetzungen oder Erfahrungsnachweise. Je klarer Ihre Qualifikation und Eignung belegt sind, desto höher sind die Chancen, dass die Behörde die Entscheidung überdenkt.

Kann ich eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Ja, je nach persönlicher Situation können auch andere Aufenthaltstitel in Frage kommen – etwa für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG), für qualifizierte Geduldete oder im Rahmen einer Beschäftigung mit Zustimmung der BA (§ 19c AufenthG). Es ist empfehlenswert, sich parallel zum Widerspruch auch über alternative Möglichkeiten zu informieren, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Eine Beratung bei einer Migrationsberatungsstelle oder einem Anwalt kann hier weiterhelfen.

Was passiert, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird – droht dann Abschiebung?

Die Ablehnung eines Widerspruchs bedeutet noch nicht automatisch eine Abschiebung. Allerdings kann die Ausländerbehörde in solchen Fällen entscheiden, dass Sie Deutschland verlassen müssen. Wenn Sie gut integriert sind, eine Familie hier haben oder weiterhin ein Arbeitsangebot vorliegt, können Sie ggf. eine Duldung oder andere Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wichtig ist, nach Erhalt der Widerspruchsentscheidung schnell zu handeln – z. B. Klage einreichen oder eine neue Aufenthaltsperspektive beantragen, um die Abschiebung abzuwenden.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.