Widerspruch gegen den Kostenbescheid zum Einsatz durch die Bundespolizei
Laden Sie hier die kostenlose Vorlage für Ihren Widerspruch herunter und reichen Sie ihn schnell und einfach ein.
Wichtige Informationen zu dieser Vorlage
Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen den Kostenbescheid zum Einsatz durch die Bundespolizei – Vorlage anzeigen
Ein Kostenbescheid der Bundespolizei für einen Einsatz kann überraschend und finanziell belastend sein – besonders dann, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind oder der Einsatz aus Ihrer Sicht unverhältnismäßig war. Wenn Sie den Bescheid nicht akzeptieren, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie korrekt vorgehen – inklusive Vorlage und rechtlicher Hinweise.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Aktenzeichen oder Geschäftszeichen]
Bundespolizeipräsidium
Referat 43 – Kostenbescheide
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Begründung:
[Bitte erläutern Sie hier konkret, warum Sie den Bescheid anfechten: z. B. keine Verursachung des Einsatzes, unverhältnismäßige Maßnahmen, Einsatz war rechtswidrig oder überzogen, keine Anhörung vor Erlass des Bescheids, unklare oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellung.]
[Vorname Nachname]
Widerspruchsvorlage herunterladen
Wählen Sie aus, ob Sie die Vorlage als PDF oder Word-Dokument herunterladen möchten.
Ob und wann ein Widerspruch sinnvoll ist
Ein Widerspruch gegen einen Kostenbescheid der Bundespolizei ist sinnvoll, wenn Sie der Meinung sind, dass die Kosten rechtswidrig oder unberechtigt erhoben wurden. Derartige Bescheide dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen ergehen.
Typische Gründe für einen berechtigten Widerspruch:
- Keine Veranlassung des Einsatzes: Der Einsatz wurde nicht durch Ihr Verhalten ausgelöst oder war rein präventiv.
- Unverhältnismäßigkeit: Der Aufwand der Maßnahme stand in keinem angemessenen Verhältnis zur Situation.
- Fehlerhafter oder unvollständiger Sachverhalt: Die Darstellung im Bescheid entspricht nicht den tatsächlichen Umständen.
- Fehlende Anhörung: Sie wurden vor Erlass des Bescheids nicht zur Stellungnahme aufgefordert.
- Unklare Rechtsgrundlage: Der Bescheid stützt sich auf eine nicht zutreffende Vorschrift oder deren Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
Ein begründeter Widerspruch zwingt die Behörde zur erneuten Prüfung – häufig mit positivem Ergebnis für die Betroffenen.
Zeitliche Vorgaben im Überblick
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Kostenbescheids schriftlich bei der Bundespolizei eingehen. Die Frist beginnt üblicherweise mit dem dritten Tag nach dem Bescheiddatum, sofern keine frühere Zustellung nachgewiesen wird.
Rechtslage im Überblick
Die rechtliche Grundlage für Kostenbescheide der Bundespolizei ist das Bundespolizeigesetz (BPolG), insbesondere § 63 BPolG in Verbindung mit der Bundespolizeikostenverordnung (BPolKostV). Das Widerspruchsverfahren richtet sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Erhebung von Gebühren setzt voraus, dass der Einsatz zurechenbar, rechtmäßig und gebührenpflichtig war.
So reichen Sie den Widerspruch ein
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – per Post oder Fax – und sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse
- Aktenzeichen oder Geschäftszeichen des Kostenbescheids
- Datum des Bescheids und Betrag der geforderten Kosten
- Detaillierte Begründung, warum Sie die Erhebung für unberechtigt halten
- Ggf. Nachweise: z. B. Zeugen, Protokolle, Fotos, ärztliche Atteste, Stellungnahmen
Fordern Sie außerdem eine Eingangsbestätigung an und bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens sowie den Nachweis der Absendung auf.
Wie geht es nach dem Einreichen weiter?
Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die zuständige Stelle der Bundespolizei den Fall erneut. Das kann mehrere Wochen dauern. Wird dem Widerspruch stattgegeben, wird der Bescheid aufgehoben oder angepasst. Erfolgt eine Ablehnung, erhalten Sie eine förmliche Widerspruchsentscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb eines Monats können Sie dagegen Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Viele Fälle lassen sich jedoch bereits im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgreich klären.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Was kann ich tun, wenn ich den Einsatz nicht verursacht habe?
Wenn Sie nachweislich nicht Auslöser des Polizeieinsatzes waren, dürfen Ihnen grundsätzlich auch keine Einsatzkosten auferlegt werden. In Ihrem Widerspruch sollten Sie genau schildern, weshalb Sie keine Verantwortung tragen – z. B. weil der Einsatz auf eine Fehlmeldung oder eine Maßnahme gegen Dritte zurückzuführen war. Fügen Sie Belege oder Zeugenaussagen bei, die Ihre Darstellung stützen. Die Bundespolizei muss prüfen, ob die Kosten tatsächlich zurechenbar sind. Ist dies nicht der Fall, wird der Bescheid aufgehoben.
Wie belege ich, dass der Einsatz unverhältnismäßig war?
Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn der Umfang oder die Art des Einsatzes außer Verhältnis zum Anlass stand. Wenn z. B. ein überdimensionierter Kräfteansatz erfolgte, obwohl keine Gefahr bestand, oder mildere Mittel möglich gewesen wären, können Sie dies im Widerspruch anführen. Ergänzen Sie Ihre Argumentation durch Berichte, Protokolle oder Zeugenaussagen. Je konkreter und nachvollziehbarer Ihre Darstellung ist, desto eher erkennt die Behörde einen Fehler in der Bewertung des Einsatzes.
Was passiert, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Sie können dann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Kostenbescheids unabhängig. Beachten Sie, dass der Bescheid vollziehbar bleibt, solange keine Aussetzung der Vollziehung beantragt wird. Lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten, wenn es um hohe Beträge oder komplexe Einsätze geht.
Kann ich die Zahlung aussetzen, solange mein Widerspruch läuft?
Ja, Sie können im Rahmen des Widerspruchs zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen (§ 80 Abs. 4 VwGO). Wird diesem Antrag stattgegeben, müssen Sie die geforderten Kosten bis zur abschließenden Entscheidung nicht zahlen. Voraussetzung ist, dass ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen. Diesen Antrag sollten Sie schriftlich mit dem Widerspruch einreichen und nachvollziehbar begründen. Eine Entscheidung darüber erfolgt in der Regel zügig durch die Behörde.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.