Widerspruch gegen die Versagung des Jagdscheins
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Widerspruch gegen die Versagung des Jagdscheins – Vorlage anzeigen
Sie haben einen Ablehnungsbescheid für Ihren Jagdschein erhalten – und fühlen sich zu Unrecht beurteilt? Ob Zweifel an der Zuverlässigkeit, gesundheitliche Bedenken oder fehlende Unterlagen: Die Gründe für eine Versagung sind vielfältig, aber nicht immer rechtens. Hier erfahren Sie, wie Sie sich erfolgreich gegen eine Versagung des Jagdscheins wehren können. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive fertiger Widerspruchsvorlage hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
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So erkennen Sie, ob sich ein Widerspruch lohnt
Ein Widerspruch gegen die Versagung eines Jagdscheins ist in mehreren Fällen sinnvoll – vor allem dann, wenn die Ablehnungsgründe nicht zutreffen oder unvollständig geprüft wurden. Die Jagdbehörde darf einen Jagdschein nur versagen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für fehlende Zuverlässigkeit oder körperliche/geistige Eignung vorliegen.
Typische Fälle, in denen ein Widerspruch gerechtfertigt sein kann:
- Unklare Zuverlässigkeit: Es liegt kein rechtskräftiges Urteil oder kein aktueller Eintrag im Führungszeugnis vor, die Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit rechtfertigen würden.
- Veraltete oder unvollständige Gesundheitsbeurteilung: Die Entscheidung basiert auf veralteten oder einseitigen ärztlichen Einschätzungen – aktuelle Gutachten wurden nicht berücksichtigt.
- Formale Fehler im Verfahren: Sie wurden nicht ordnungsgemäß angehört oder es wurden Fristen falsch berechnet.
- Nicht berücksichtigte Unterlagen: Nachweise über Schulungen, psychologische Gutachten oder persönliche Stellungnahmen wurden übersehen oder falsch interpretiert.
- Unklare oder fehlerhafte Sachverhaltsermittlung: Es wurden falsche Annahmen über Ihre persönliche oder strafrechtliche Vorgeschichte getroffen.
Ein Widerspruch gibt Ihnen die Chance, Missverständnisse auszuräumen und ergänzende Belege vorzulegen. Die Behörde ist verpflichtet, Ihre Einwände sorgfältig zu prüfen und den Sachverhalt neu zu bewerten.
Bis wann muss der Widerspruch erfolgen?
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Jagdbehörde eingegangen sein. Das Datum der Bekanntgabe finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Ablehnungsbescheids.
Rechtlicher Hintergrund
Die rechtliche Grundlage für den Widerspruch ist § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Verbindung mit § 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG) sowie den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Diese regeln die Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheins, insbesondere in Bezug auf Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung. Gegen die Ablehnung eines Verwaltungsakts – wie hier die Versagung eines Jagdscheins – kann Widerspruch eingelegt werden.
So reichen Sie den Widerspruch ein
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Folgende Übermittlungswege sind zulässig:
- Per Post – am besten per Einschreiben mit Rückschein
- Persönlich – mit Empfangsbestätigung durch die Behörde
- Per Fax – mit Sendeprotokoll als Nachweis
- In einigen Bundesländern auch elektronisch über das besondere Behördenpostfach (beBPo)
Ihr Schreiben sollte klar den angefochtenen Bescheid benennen, das Datum enthalten und Ihre Argumente sachlich darlegen. Falls vorhanden, legen Sie unterstützende Dokumente oder Gutachten bei.
Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens und den Versandnachweis gut auf – für den Fall weiterer rechtlicher Schritte.
Ablauf nach dem Widerspruch
Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Jagdbehörde den Bescheid erneut – meist innerhalb weniger Wochen bis zu drei Monaten. Dabei wird Ihre Argumentation berücksichtigt, und es kann zu einer Aufhebung oder Änderung der Entscheidung kommen. Oft wird die Sachlage nochmals umfassender bewertet, insbesondere wenn neue Belege beigefügt wurden.
Wenn die Behörde den Widerspruch ablehnt, erhalten Sie einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie anschließend Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Auch ohne Anwalt ist dies möglich, das Verfahren ist grundsätzlich kostenfrei, sofern kein Missbrauch vorliegt. Viele Fälle lassen sich jedoch bereits auf Widerspruchsebene erfolgreich klären.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich trotz Vorstrafe einen Jagdschein bekommen?
Ja, eine Vorstrafe führt nicht automatisch zur Versagung des Jagdscheins. Entscheidend ist, ob Sie nach § 5 BJagdG als „zuverlässig“ gelten. Das hängt unter anderem von der Art und dem Alter der Straftat ab. Eine einzelne Geldstrafe wegen eines minderschweren Delikts muss nicht zwingend zur Ablehnung führen. Im Widerspruch sollten Sie offenlegen, warum die Tat kein Rückschluss auf Ihre heutige Zuverlässigkeit zulässt. Auch Gutachten oder positive Referenzen können Ihre Argumentation stärken.
Was tun, wenn gesundheitliche Eignung angezweifelt wird?
Wenn Zweifel an Ihrer gesundheitlichen Eignung bestehen, können Sie ein fachärztliches oder psychologisches Gutachten vorlegen, das Ihre Jagdtauglichkeit bestätigt. Die Behörde muss dieses berücksichtigen. Häufig beruhen Ablehnungen auf pauschalen Einschätzungen oder veralteten Informationen. Ein aktuelles Attest kann im Widerspruch entscheidend sein. Es sollte konkret Ihre körperliche und geistige Fähigkeit zur Führung einer Waffe und zur Ausübung der Jagd bestätigen.
Wie beweise ich meine Zuverlässigkeit im Widerspruch?
Sie können Ihre Zuverlässigkeit mit verschiedenen Mitteln belegen: Ein erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge, Zeugnisse über Ihre Tätigkeit in Schützen- oder Jagdvereinen, eidesstattliche Erklärungen von Personen aus Ihrem Umfeld oder auch berufliche Nachweise. Legen Sie im Widerspruch dar, warum Sie als verantwortungsbewusst und gesetzestreu gelten. Eine ausführliche persönliche Stellungnahme hilft, Missverständnisse auszuräumen.
Kann ich den Widerspruch selbst schreiben oder brauche ich Hilfe?
Sie dürfen den Widerspruch selbst verfassen – es ist kein Anwalt nötig. Wichtig ist, dass Sie klar und sachlich darlegen, warum die Entscheidung fehlerhaft ist, und dass Sie ggf. Belege beifügen. Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei. Falls Ihr Fall jedoch komplex ist oder es um tiefgreifende rechtliche Fragen geht, kann eine Beratung durch eine Jagdorganisation oder eine Beratungsstelle hilfreich sein, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.