Widerspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid
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Wichtige Informationen zu dieser Vorlage
Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid – Vorlage anzeigen
Ein fehlerhafter Kfz-Steuerbescheid kann zu unnötigen Kosten führen – sei es durch falsche Fahrzeugdaten, nicht berücksichtigte Befreiungen oder vergessene Abmeldungen. Wenn Sie einen solchen Bescheid erhalten haben, können Sie sich mit einem Widerspruch dagegen wehren. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen und erhalten eine direkt nutzbare Vorlage.
[Straße und Hausnummer]
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[Steuernummer oder Kfz-Kennzeichen]
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Beispiele für sinnvolle Widersprüche
Ein Widerspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid ist sinnvoll, wenn Sie der Meinung sind, dass die Steuer zu hoch angesetzt wurde oder falsche Daten zugrunde lagen. Die Bescheide basieren auf den Informationen, die dem Hauptzollamt von der Zulassungsstelle übermittelt werden – hier kommt es regelmäßig zu Fehlern oder Verzögerungen.
Typische Fälle, in denen ein Widerspruch berechtigt ist:
- Falsche Emissionsklasse oder Hubraumangabe: z. B. durch fehlerhafte Übertragung der Fahrzeugdaten
- Fahrzeug wurde bereits abgemeldet oder stillgelegt: und das wurde bei der Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt
- Steuerbefreiung nicht anerkannt: z. B. bei E-Fahrzeugen, Behindertenfahrzeugen oder bestimmten landwirtschaftlichen Maschinen
- Falscher Zulassungszeitraum: insbesondere bei Saisonkennzeichen oder verspätet verarbeiteten Ummeldungen
- Berechnungsfehler: Die Steuerhöhe passt nicht zur Fahrzeugklasse oder es wurden unzutreffende Tarife verwendet
Mit einer präzisen Begründung und entsprechenden Nachweisen haben Sie gute Chancen, den Bescheid korrigieren zu lassen.
Was zur Frist zu beachten ist
Der Widerspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Zustellung beim zuständigen Hauptzollamt eingehen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie den Bescheid erhalten haben – in der Regel gilt ein Bescheid drei Tage nach dem Ausstellungsdatum als bekanntgegeben. Das genaue Fristende finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.
Relevante Regelungen
Die rechtliche Grundlage für den Widerspruch ist § 347 Abgabenordnung (AO). Die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer selbst erfolgt nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Zuständig für die Festsetzung ist nicht die Zulassungsstelle, sondern das Hauptzollamt. Wenn der Bescheid Fehler enthält oder unberücksichtigt gebliebene Sachverhalte vorliegen, haben Sie das Recht, per Widerspruch eine Korrektur zu verlangen.
So funktioniert die Einreichung
Ihr Widerspruch muss schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt eingehen – per Post (möglichst per Einschreiben), per Fax oder persönlich mit Eingangsbestätigung. Auch eine Übermittlung per De-Mail ist möglich. Eine Einreichung über das ELSTER-Portal ist derzeit nicht vorgesehen.
Folgende Angaben sollten enthalten sein:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten und ggf. Kfz-Kennzeichen oder Steuernummer
- Datum des Bescheids und genaue Bezeichnung
- Detaillierte Begründung, welche Fehler Sie beanstanden
- Nachweise wie Zulassungspapiere, Abmeldebestätigungen, technische Datenblätter, Bescheide zur Steuerbefreiung
Formulieren Sie den Widerspruch klar, sachlich und vollständig – das erleichtert die Prüfung erheblich.
Bearbeitung und Rückmeldung
Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft das Hauptzollamt die Angaben und die Rechtslage. Das kann – je nach Komplexität des Falls – mehrere Wochen dauern. In vielen Fällen erfolgt eine Rückfrage oder die Anforderung weiterer Unterlagen.
Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie einen korrigierten Kfz-Steuerbescheid. Wird er abgelehnt, bekommen Sie eine Einspruchsentscheidung. Gegen diese können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen. Ein gut vorbereiteter und belegter Widerspruch führt jedoch häufig bereits zu einer Korrektur ohne gerichtliche Auseinandersetzung.
FAQ rund um den Widerspruch
Wie kann ich belegen, dass mein Fahrzeug abgemeldet ist?
Die Zulassungsstelle stellt bei Abmeldung eine sogenannte Stilllegungsbescheinigung oder Abmeldebestätigung aus. Reichen Sie eine Kopie dieser Bescheinigung mit Ihrem Widerspruch ein. Zusätzlich kann der Vermerk in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) hilfreich sein. So kann das Hauptzollamt die Abmeldung nachverfolgen und den Bescheid anpassen bzw. aufheben.
Mein Fahrzeug ist steuerbefreit – warum wurde trotzdem Kfz-Steuer festgesetzt?
Oft liegt das daran, dass die Steuerbefreiung der Zulassungsstelle zwar bekannt ist, diese aber noch nicht (oder fehlerhaft) ans Hauptzollamt übermittelt wurde. Reichen Sie den Befreiungsbescheid oder eine Kopie der Zulassungsbescheinigung mit Vermerk zur Befreiung mit dem Widerspruch ein. So kann das Hauptzollamt die Steuerfestsetzung korrigieren. Besonders häufig betroffen sind E-Fahrzeuge, Oldtimer oder Fahrzeuge von Schwerbehinderten mit Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „aG“.
Ich habe ein Saisonkennzeichen – warum wurde die Steuer für ein ganzes Jahr berechnet?
In manchen Fällen wird versehentlich der volle Jahreszeitraum veranschlagt. Kontrollieren Sie den im Bescheid angegebenen Steuerzeitraum. Reichen Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung mit dem eingetragenen Saisonzeitraum ein. Das Hauptzollamt ist verpflichtet, die Steuer anteilig für die tatsächliche Zulassungsdauer im Jahr festzusetzen – nicht für das ganze Jahr.
Kann ich die Zahlung des Bescheids aussetzen, solange der Widerspruch läuft?
Ja, Sie können im Widerspruchsschreiben zusätzlich die „Aussetzung der Vollziehung“ nach § 361 AO beantragen. Das bedeutet, dass Sie die Steuer zunächst nicht zahlen müssen, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Der Antrag sollte ausdrücklich gestellt und begründet werden – z. B. durch den Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit der Steuergrundlage. Wird die Aussetzung bewilligt, fallen bis zur Entscheidung keine Säumniszuschläge an.
Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.