Widerspruch gegen die Rückforderung von Kindergeld

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Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Widerspruch gegen die Rückforderung von Kindergeld – Vorlage anzeigen

Wenn Sie Post von der Familienkasse erhalten haben und darin eine Rückforderung von Kindergeld steht, kann das schnell beunruhigend sein – besonders wenn die Zahlung längst verbraucht wurde. Sie fragen sich nun, ob das rechtens ist und ob Sie etwas dagegen unternehmen können? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir erklären Ihnen, wann ein Widerspruch sinnvoll ist, wie Sie diesen einreichen und stellen Ihnen direkt eine vollständige Vorlage zur Verfügung.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[Kindergeldnummer oder Aktenzeichen, falls vorhanden]


An

[Familienkasse bei der Agentur für Arbeit, Adresse einfügen]


[Ort], [Datum]: [Ort], [TT.MM.JJJJ]


Widerspruch gegen die Rückforderung von Kindergeld laut Bescheid vom [Datum des Bescheids]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Rückforderungsbescheid vom [Datum des Bescheids] ein, der mir am [Datum des Erhalts] zugestellt wurde.


Ich bin der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Rückforderung nicht gegeben sind, da der Kindergeldanspruch meiner Meinung nach während des betreffenden Zeitraums bestand.


Begründung:

[Bitte erläutern Sie hier Ihre persönliche Situation. Zum Beispiel: Das Kind war weiterhin in Ausbildung oder Studium, eine Unterbrechung war nur vorübergehend und gerechtfertigt, eine Bescheinigung lag vor oder wurde nachgereicht, oder es wurde über eine Änderung ordnungsgemäß informiert. Gehen Sie auf die konkreten Rückforderungsgründe im Bescheid ein und fügen Sie gegebenenfalls Nachweise bei.]


Ich bitte um eine erneute Prüfung und Aufhebung der Rückforderung.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen die Rückforderung von Kindergeld

Beispiele für sinnvolle Widersprüche

Eine Rückforderung von Kindergeld kann viele Ursachen haben – doch nicht immer ist sie rechtmäßig. Besonders häufige Gründe, warum ein Widerspruch erfolgreich sein kann:

  • Fehlende oder verspätete Nachweise: Zum Beispiel wurde eine Studienbescheinigung zu spät eingereicht, lag aber für den fraglichen Zeitraum tatsächlich vor.
  • Fehlerhafte Annahmen über die Ausbildungssituation: Ihr Kind war weiterhin in Ausbildung, aber das wurde nicht korrekt erfasst oder anerkannt.
  • Missverständnisse über Übergangszeiten: Ein Wechsel von Schule zu Studium oder Ausbildung wurde als Lücke bewertet, obwohl die gesetzlich erlaubten vier Monate nicht überschritten wurden.
  • Fehlende Berücksichtigung von Unterhalt oder Wohnsituation: Auch bei auswärts lebenden Kindern besteht Anspruch, wenn weiter Unterhalt geleistet wird.

In all diesen Fällen kann ein gut begründeter Widerspruch die Rückforderung stoppen oder zumindest deutlich mindern. Es lohnt sich, genau hinzusehen.

Bis wann muss der Widerspruch erfolgen?

Der Widerspruch gegen die Rückforderung muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der Familienkasse eingehen. Entscheidend ist das Datum, an dem Sie den Bescheid erhalten haben. Die Frist steht auch in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.

Rechtslage im Überblick

Die rechtliche Grundlage für Rückforderungen von Kindergeld bildet § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 50 Sozialgesetzbuch X (SGB X). Demnach müssen zu Unrecht gezahlte Beträge zurückerstattet werden – allerdings nur, wenn tatsächlich kein Anspruch bestand oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, kann im Rahmen des Widerspruchs geprüft und ggf. widerlegt werden.

Was beim Einreichen zu beachten ist

Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Per Post (am besten per Einschreiben mit Rückschein)
  • Persönlich bei der Familienkasse (mit Eingangsbestätigung)
  • Per Fax (Sendebericht aufbewahren)

Im Schreiben müssen Sie klar benennen, auf welchen Bescheid Sie sich beziehen und warum Sie mit der Rückforderung nicht einverstanden sind. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, wie z. B. Ausbildungsnachweise, Immatrikulationsbescheinigungen oder Nachweise über geleisteten Unterhalt. Bewahren Sie alle Dokumente sorgfältig auf.

Nächste Schritte im Verfahren

Nach Eingang des Widerspruchs wird Ihr Fall erneut geprüft. Dies kann mehrere Wochen bis wenige Monate dauern. Wird dem Widerspruch stattgegeben, hebt die Familienkasse die Rückforderung ganz oder teilweise auf. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, erhalten Sie eine sogenannte Widerspruchsentscheidung. Gegen diese können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht erheben – kostenfrei und auch ohne Anwalt. Bis zur Entscheidung bleibt die Forderung grundsätzlich bestehen, es sei denn, es wird eine Aussetzung der Vollziehung beantragt.

Fragen verständlich erklärt

Ich habe das Kindergeld gutgläubig erhalten – muss ich es trotzdem zurückzahlen?

Grundsätzlich ja – zu viel gezahltes Kindergeld muss auch dann zurückgezahlt werden, wenn Sie es in gutem Glauben erhalten haben. Entscheidend ist, ob objektiv ein Anspruch bestand. Jedoch kann die Rückzahlungspflicht entfallen oder gemildert werden, wenn Sie nachweislich keine Schuld trifft, z. B. weil die Familienkasse unvollständige Angaben bearbeitet hat oder Fristen nicht klar kommuniziert wurden. Im Widerspruch sollten Sie genau darstellen, wie es zur Überzahlung kam und dass Sie die Leistung nicht rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen haben.

Mein Kind hat die Ausbildung gewechselt – rechtfertigt das eine Rückforderung?

Nicht unbedingt. Ein Ausbildungswechsel kann dazu führen, dass Unterbrechungen entstehen, aber solange das Kind weiterhin dem Grunde nach ausbildungswillig ist und keine unzulässige Unterbrechung vorliegt, bleibt der Anspruch bestehen. Übergänge von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind ausdrücklich erlaubt (§ 32 EStG). Weisen Sie im Widerspruch nach, dass die Absicht zur Fortsetzung bestand und keine lange Lücke entstanden ist. Fügen Sie relevante Nachweise bei (z. B. Zulassungsbescheid, Abmelde-/Anmeldebestätigungen).

Kann ich Ratenzahlung oder Stundung beantragen, wenn ich zahlen muss?

Ja, Sie können bei der Familienkasse einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen. Dafür müssen Sie Ihre finanzielle Lage offenlegen – etwa mit Kontoauszügen oder einem Haushaltsplan. Der Antrag sollte formlos gestellt werden, möglichst mit konkretem Vorschlag zur Rückzahlung. Wichtig: Auch wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, können Sie vorsorglich um Stundung bitten, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Das bewahrt Sie vor Mahnungen und Vollstreckung.

Wie lange dauert die Prüfung meines Widerspruchs zur Rückforderung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität des Falls und Arbeitsbelastung der Familienkasse, beträgt aber in der Regel zwischen vier und acht Wochen. Bei umfangreichen Unterlagen oder Nachfragen kann es auch länger dauern. Falls Sie nach drei Monaten keine Antwort erhalten haben, können Sie eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht erheben. In vielen Fällen wird jedoch vorher eine Entscheidung getroffen – vor allem, wenn Ihre Begründung nachvollziehbar und gut dokumentiert ist.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

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