Widerspruch gegen die Zeugnisnote

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Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Widerspruch gegen die Zeugnisnote – Vorlage anzeigen

Eine Zeugnisnote entscheidet nicht nur über Versetzung oder Schulwechsel, sondern beeinflusst auch Motivation und Selbstvertrauen. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Note im Zeugnis Ihres Kindes nicht gerechtfertigt ist oder Fehler bei der Bewertung gemacht wurden, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann ein Widerspruch gegen eine Schulnote Erfolg haben kann, wie Sie dabei vorgehen sollten – und erhalten eine fertige Vorlage für Ihr Schreiben.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[ggf. Name des Kindes / Klassenstufe / Schulnummer]


An

[Name und Adresse der Schule oder zuständigen Schulbehörde]


Ort, Datum: [Ort], [TT.MM.JJJJ]


Widerspruch gegen die Zeugnisnote im Fach [Fach]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die im Zeugnis vom [Datum des Zeugnisses] erteilte Note im Fach [Fach] für mein Kind [Name des Kindes], Klasse [Klassenstufe], an der [Name der Schule] ein.


Die vergebene Note erscheint uns nicht nachvollziehbar und entspricht aus unserer Sicht nicht den tatsächlichen Leistungen, die im Schuljahr erbracht wurden.


Begründung:

[Bitte schildern Sie hier konkret, weshalb Sie die Note für ungerechtfertigt halten. Zum Beispiel: kontinuierliche mündliche Beteiligung, nachweislich bessere schriftliche Leistungen, übersehene Leistungen bei Gruppenarbeiten oder Präsentationen, unklare Bewertungsmaßstäbe, Versäumnisse bei Rückmeldungen oder Förderangeboten. Fügen Sie – wenn vorhanden – Nachweise wie Klassenarbeiten, Rückmeldungen von Lehrkräften oder Notizen hinzu.]


Wir bitten um eine erneute Überprüfung der Bewertung unter Berücksichtigung aller relevanten Leistungsnachweise und um eine schriftliche Stellungnahme zur Zusammensetzung der Note.


Bitte bestätigen Sie uns den Eingang dieses Schreibens schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Widerspruch gegen die Zeugnisnote

Wann sich ein Widerspruch lohnt

Ein Widerspruch gegen eine Zeugnisnote ist möglich, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Bewertung fehlerhaft, unvollständig oder unsachlich erfolgt ist. Lehrkräfte haben zwar pädagogischen Ermessensspielraum – dieser darf aber nicht willkürlich oder undurchsichtig sein.

Ein Widerspruch macht besonders in folgenden Fällen Sinn:

  • Nachweislich falsche Notenbasis: Wenn einzelne Leistungen nicht berücksichtigt oder fehlerhaft bewertet wurden.
  • Unklarer Bewertungsmaßstab: Die Zusammensetzung der Note (z. B. Gewichtung von schriftlich/mündlich) wurde nicht ausreichend kommuniziert oder ist widersprüchlich.
  • Fehlende Rückmeldung: Wenn Ihr Kind nie wusste, woran es in dem Fach war, oder keine gezielte Förderung bei Leistungsschwächen erhielt.
  • Ungleichbehandlung: Vergleichbare Leistungen anderer Schüler wurden besser bewertet – bei gleichem Anspruch und Inhalt.
  • Nachgewiesene persönliche Konflikte: Wenn es Hinweise gibt, dass die Note durch persönliche Spannungen beeinflusst sein könnte.

In allen Fällen gilt: Ihre Argumente sollten nachvollziehbar und möglichst mit Belegen untermauert sein. Schulen sind verpflichtet, bei Widersprüchen die Notengebung zu überprüfen und schriftlich Stellung zu nehmen.

Was zur Frist zu beachten ist

Ein Widerspruch gegen eine Zeugnisnote sollte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Zeugnisses erfolgen. Maßgeblich ist das Datum, an dem das Zeugnis offiziell übergeben wurde – meist der letzte Schultag vor den Ferien.

Rechtsgrundlagen verständlich erklärt

Die rechtliche Grundlage für die Anfechtung einer Zeugnisnote ergibt sich aus den jeweiligen Schulgesetzen der Länder sowie der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 68 ff. VwGO). Das pädagogische Ermessen bei der Notenvergabe ist zulässig, muss aber auf sachgerechter Grundlage beruhen und darf nicht willkürlich erfolgen. Eltern haben das Recht, Bewertungen überprüfen zu lassen, insbesondere wenn sie formelle oder inhaltliche Mängel vermuten.

Widerspruch korrekt einreichen

Der Widerspruch muss schriftlich bei der Schule eingereicht werden – entweder per Post, Fax oder durch persönliche Abgabe. Der Widerspruch sollte klar formuliert und konkret begründet sein. Geben Sie an, welche Note beanstandet wird, in welchem Fach und warum Sie diese Bewertung für unzutreffend halten.

Folgende Unterlagen können Sie dem Widerspruch beilegen:

  • Kopien von Klassenarbeiten oder Tests
  • Kommentare oder Bewertungen von Lehrkräften
  • Aufzeichnungen zu mündlicher Mitarbeit oder Präsentationen
  • Stellungnahmen von Nachhilfelehrern oder Fachlehrkräften

Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung der Schule zur Überprüfung der Note. Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens und eventuelle Versandnachweise sorgfältig auf.

Was nach dem Widerspruch geschieht

Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Schule die Notengebung im betreffenden Fach. Die verantwortliche Lehrkraft wird dazu Stellung nehmen und die Bewertung ggf. im Kollegium oder in einer Konferenz besprechen. Sollte sich die Note nachträglich als fehlerhaft herausstellen, kann eine Korrektur erfolgen – dies wird in einem neuen Zeugnis oder durch ein Ergänzungsschreiben dokumentiert.

Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, erhalten Sie eine schriftliche Ablehnung mit Begründung. Gegen diese können Sie Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Die Erfolgsaussichten hängen stark von der Beweislage und der pädagogischen Dokumentation ab. Eine sachlich fundierte Begründung und vollständige Unterlagen erhöhen die Chancen erheblich.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Elternteil überhaupt gegen eine Zeugnisnote Widerspruch einlegen?

Ja, als Erziehungsberechtigte haben Sie das Recht, Widerspruch gegen schulische Bewertungen einzulegen – insbesondere, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Bewertung auf einer falschen Tatsachengrundlage beruht oder das pädagogische Ermessen überschritten wurde. Schulen sind verpflichtet, solchen Einwänden nachzugehen. Wichtig ist, dass Ihr Widerspruch nicht bloß auf subjektiver Unzufriedenheit basiert, sondern konkret begründet und mit nachvollziehbaren Fakten gestützt ist. So erhöhen Sie die Chancen auf eine faire Überprüfung der Note deutlich.

Was zählt als nachvollziehbarer Grund für die Anfechtung einer Note?

Ein nachvollziehbarer Grund liegt z. B. dann vor, wenn Leistungen Ihres Kindes über längere Zeit besser waren, als es die Endnote vermuten lässt. Auch wenn Bewertungsregeln nicht transparent gemacht wurden oder wenn einzelne Leistungen nicht berücksichtigt wurden, kann dies ein berechtigter Anlass sein. Ebenso sind Verstöße gegen Gleichbehandlung oder Hinweise auf persönliche Befangenheit der Lehrkraft Gründe für einen Widerspruch. Ihre Argumentation sollte immer auf Fakten beruhen – idealerweise mit Zeugniskopien, Klassenarbeiten oder Eltern-Lehrer-Protokollen.

Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?

Wird der Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie eine schriftliche Begründung durch die Schule. Diese sollte darlegen, wie die Bewertung zustande kam und warum sie aus Sicht der Schule gerechtfertigt ist. Gegen diese Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Ein solcher Schritt sollte wohlüberlegt sein, ist aber dann sinnvoll, wenn gravierende Verfahrensfehler oder sachliche Mängel nachgewiesen werden können. Oft hilft bereits ein vorheriges klärendes Gespräch mit der Lehrkraft oder Schulleitung.

Beeinflusst ein Widerspruch die Beziehung zur Lehrkraft negativ?

Ein sachlich formulierter und begründeter Widerspruch ist Ihr gutes Recht und sollte von professionellen Lehrkräften nicht persönlich genommen werden. Schulen sind verpflichtet, Beschwerden ernsthaft zu prüfen. Um mögliche Spannungen zu vermeiden, ist es ratsam, im Ton respektvoll zu bleiben und auf eine sachliche Klärung hinzuarbeiten. Viele Lehrkräfte sind offen für Gespräche und bereit, Missverständnisse auszuräumen. Falls nötig, kann auch eine Vermittlung durch die Schulleitung oder Elternvertretung helfen, die Situation konstruktiv zu lösen.


Bitte beachten Sie: Diese Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

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